Modular and portable buildings (Германия - Тендер #47439268) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Номер конкурса: 47439268 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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JVA Heidering, Container, Anmietung Interimscontainerküche
Reference number: U19001-30454000-001-471-01Anlieferung und Bereitstellung einer provisorischen Großküche in Containerbauweise, Miete und Rückbau
JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1 in 14979 Großbeeren
Herstellung und Anlieferung einer Großküche in Containerbauweise für die Justizvollzugsanstalt Heidering gemäß Baugenehmigung und Ausführungsplanung in 36 Containern mit Zugangsrampen und -wegen, Inbetriebnahme mit Anschluss der Medien und Technik an die Bestandsgebäude, Mietzeit für die Zeit der Baumaßnahme (Hauptmietzeit + eventuelle Verlängerung, siehe Ziffer II.2.7) der im Gebäude befindlichen Großküche und restloser Rückbau der provisorischen Containerküche.
Hauptmietzeit von 74 Wochen + Verlängerung der Mietzeit bei Bedarf, max. 52 Wochen
siehe Ziffer II.2.7
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
Nachweis des Anforderungswertes der Schalldämmung für die Außenbauteile inkl. Fenster
von R"w,ges = 35 dB für den gebrauchsfertigen Zustand ist durch den Containerlieferanten zu
erbringen oder alternativ der Nachweis der Einzelelemente.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärung gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und Teil C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Das Verzeichnis der Nachunternehmer, die Eigenerklärung der Nachunternehmer, die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern.
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
Nachweis des Anforderungswertes der Schalldämmung für die Außenbauteile inkl. Fenster
von R"w,ges = 35 dB für den gebrauchsfertigen Zustand ist durch den Containerlieferanten zu
erbringen oder alternativ der Nachweis der Einzelelemente.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin siehe Pkt. VI.4.1