Infrastructure works consultancy services (Германия - Тендер #47438622) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Essen - Amt für Zentralen Service Номер конкурса: 47438622 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Essen: Infrastructure works consultancy services
2023/S 206-646832
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen i. R. d. Gesamtprojektes "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Essen
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Section VI: Complementary information
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Zusatzarbeiten i. R. d. Digitalisierung kommunaler Infrastrukturen
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
erforderliche Erweiterung der Verkehrssensorik, Erweiterung der Umweltsensorik, Zukauf von Floating Car Data zur Sicherung des Projekterfolges