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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Номер конкурса: 47438288 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kommunal-Koordinator
Referenznummer der Bekanntmachung: Ministerium des Innern und für Sport 2023/01Die Beschaffungsgemeinschaft beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen eines "Kommunal-Koordinators".
Gebietslos Adenau
Los-Nr.: 1jeweils abrufende Ortsgemeinde der angegebene NUTS-Code ist exemplarisch
Die flutbetroffenen Ortsgemeinden im Ahrtal sind überwiegend konzeptionell gut aufgestellt und haben mit Ortsentwicklungs- und Dorferneuerungskonzepten eine zentrale Grundlage für ihre zukünftige Entwicklung geschaffen. Der aktuelle Unterstützungsbedarf der von der Flutkatastrophe betroffenen Ortsgemeinden an der Ahr besteht in der stringenten und geordneten Umsetzung bzw. auch im operativen Management von Einzelmaßnahmen und insbesondere in der Beratung zur Aktivierung von Flächenpotenzialen (Schaffung von Ersatzsiedlungsflächen) im Innenbereich von Ortsgemeinden (Baulandmobilisierung). Die besondere Komplexität besteht darin, neben der reinen Schaffung von Ersatzsiedlungsflächen, die angestoßenen Maßnahmen in das bestehende Sozial- und Siedlungsgefüge der Kommune zu integrieren. Dazu ist eine Betrachtung über die Wiederaufbaumaßnahmen hinaus unbedingt erforderlich.
Auf diese komplexe Herausforderung sowie den Umfang der Aufgabe sind die Kommunen auf Grund mangelnder personeller Kapazitäten und fehlender fachlicher Kompetenzen nicht ausgerichtet. Die Erfahrung bei der Begleitung der Ahrtal-Gemeinden zeigt, dass die ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister an dieser Stelle oftmals an ihre Grenzen stoßen.
Die Bedarfe zur Unterstützung im Bereich der Schaffung von Ersatzsiedlungsflächen im Innenbereich von Ortsgemeinden (Baulandmobilisierung) sowie zur Unterstützung des operativen Managements der Kommunalentwicklungsprozesse sollen durch ein gebündeltes Angebot, den "Kommunal-Koordinator", bedient werden. Die externe Unterstützung soll interkommunal in den Ortsgemeinden im Landkreis Ahrweiler eingesetzt werden und fachlich und personell die verschiedenen Bedarfe der Kommunen abdecken und gebündelt bedienen.
Der externe Auftragnehmer soll die Funktion eines "Kommunal-Koordinators" i. S. einer individuellen und bedarfsgerechten Unterstützung und mit Kümmerer- und Managerfunktion für die Kommunen ausfüllen ("Hilfe zur Selbsthilfe"). Ziel ist es, dass den Kommunen, die auf das Angebot zurückgreifen, eine feste Ansprechperson zur Verfügung steht, die ggf. in festen Zeitfenstern die Akteure vor Ort persönlich berät und unterstützt. Die Unterstützung sollte dabei die Kommunikation mit relevanten Behörden und den Projektsteuerern des Wiederaufbaus, die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln außerhalb des Wiederaufbaufonds (aus allen relevanten Fördertöpfen), die Vorbereitung von Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen sowie die Bearbeitung individueller Anliegen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen umfassen. Ein weiterer Schwerpunkt wird in einigen Kommunen auch die Anwendung von Instrumenten der Baulandmobilisierung, wie z. B. die Eigentümerinformation und -ansprache, sein.
Aufgabenträger und Zielgruppe der Maßnahmen sind die Ortsgemeinden und zielen auf die Unterstützung der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister ab. Im Einzelnen können Leistungen aus nachfolgendem Leistungskatalog von den Ortsgemeinden abgerufen werden.
Es wird je Verbandsgemeinde ein Auftragnehmer gesucht. Der Auftrag unterteilt sich daher in zwei Gebietslose:
Los 1: Adenau
Die Laufzeit ist zunächst begrenzt bis zum 31.12.2024. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und dem Vertrag in Anlage 3 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftrag kann bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Die Voraussetzungen hierzu sind dem Vertrag in Anlage 3 zu entnehmen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Gebietslos Altenahr
Los-Nr.: 2jeweils abrufende Ortsgemeinde der angegebene NUTS-Code ist exemplarisch
Die flutbetroffenen Ortsgemeinden im Ahrtal sind überwiegend konzeptionell gut aufgestellt und haben mit Ortsentwicklungs- und Dorferneuerungskonzepten eine zentrale Grundlage für ihre zukünftige Entwicklung geschaffen. Der aktuelle Unterstützungsbedarf der von der Flutkatastrophe betroffenen Ortsgemeinden an der Ahr besteht in der stringenten und geordneten Umsetzung bzw. auch im operativen Management von Einzelmaßnahmen und insbesondere in der Beratung zur Aktivierung von Flächenpotenzialen (Schaffung von Ersatzsiedlungsflächen) im Innenbereich von Ortsgemeinden (Baulandmobilisierung). Die besondere Komplexität besteht darin, neben der reinen Schaffung von Ersatzsiedlungsflächen, die angestoßenen Maßnahmen in das bestehende Sozial- und Siedlungsgefüge der Kommune zu integrieren. Dazu ist eine Betrachtung über die Wiederaufbaumaßnahmen hinaus unbedingt erforderlich.
Auf diese komplexe Herausforderung sowie den Umfang der Aufgabe sind die Kommunen auf Grund mangelnder personeller Kapazitäten und fehlender fachlicher Kompetenzen nicht ausgerichtet. Die Erfahrung bei der Begleitung der Ahrtal-Gemeinden zeigt, dass die ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister an dieser Stelle oftmals an ihre Grenzen stoßen.
Die Bedarfe zur Unterstützung im Bereich der Schaffung von Ersatzsiedlungsflächen im Innenbereich von Ortsgemeinden (Baulandmobilisierung) sowie zur Unterstützung des operativen Managements der Kommunalentwicklungsprozesse sollen durch ein gebündeltes Angebot, den "Kommunal-Koordinator", bedient werden. Die externe Unterstützung soll interkommunal in den Ortsgemeinden im Landkreis Ahrweiler eingesetzt werden und fachlich und personell die verschiedenen Bedarfe der Kommunen abdecken und gebündelt bedienen.
Der externe Auftragnehmer soll die Funktion eines "Kommunal-Koordinators" i. S. einer individuellen und bedarfsgerechten Unterstützung und mit Kümmerer- und Managerfunktion für die Kommunen ausfüllen ("Hilfe zur Selbsthilfe"). Ziel ist es, dass den Kommunen, die auf das Angebot zurückgreifen, eine feste Ansprechperson zur Verfügung steht, die ggf. in festen Zeitfenstern die Akteure vor Ort persönlich berät und unterstützt. Die Unterstützung sollte dabei die Kommunikation mit relevanten Behörden und den Projektsteuerern des Wiederaufbaus, die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln außerhalb des Wiederaufbaufonds (aus allen relevanten Fördertöpfen), die Vorbereitung von Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen sowie die Bearbeitung individueller Anliegen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen umfassen. Ein weiterer Schwerpunkt wird in einigen Kommunen auch die Anwendung von Instrumenten der Baulandmobilisierung, wie z. B. die Eigentümerinformation und -ansprache, sein.
Aufgabenträger und Zielgruppe der Maßnahmen sind die Ortsgemeinden und zielen auf die Unterstützung der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister ab. Im Einzelnen können Leistungen aus nachfolgendem Leistungskatalog von den Ortsgemeinden abgerufen werden.
Es wird je Verbandsgemeinde ein Auftragnehmer gesucht. Der Auftrag unterteilt sich daher in zwei Gebietslose:
Los 2: Altenahr
Die Laufzeit ist zunächst begrenzt bis zum 31.12.2024. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und dem Vertrag in Anlage 3 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftrag kann bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Die Voraussetzungen hierzu sind dem Vertrag in Anlage 3 zu entnehmen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
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2) Auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bieters in Form einer Eigenerklärung.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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3) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen durchschnittlich mindestens 100.000 Euro je Los betragen haben.
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4) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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5) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:3) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen durchschnittlich mindestens 100.000 Euro je Los betragen haben.
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4) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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6a) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen
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6b) Mindestanforderung
Mindestens zwei Referenzen je Los innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in vergleichbaren Liefer-/Dienstleistungen mit nachfolgenden Anforderungen (die Anforderungen müssen kumulativ erfüllt werden):
1. Unterstützung im Fördermittelmanagement und
2. Tätigkeit im Rahmen einer Kommunalgliederung vergleichbar zum Bundesland Rheinland-Pfalz (d.h. Orts- und Verbandsgemeinden)
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7) Eigenerklärung über die Sprachkenntnisse in deutscher Sprache des eingesetzten Personals Mindestanforderung: Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens oder Muttersprachler.
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8) Eigenerklärung zu den in den letzten drei Jahren Beschäftigten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV, die für die Leistungsausübung in Betracht kommen
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9) Nachweis der Gewährleistung einer Vor-Ort Betreuung der Ortsgemeinden innerhalb von max. 120 Minuten Wegstrecke für Notfallsituationen vom Firmen und/oder Wohnsitz des Bieters
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10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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11) Beruft sich ein Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter / die Bietergemeinschaft für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:6b) Mindestanforderung
Mindestens zwei Referenzen je Los innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in vergleichbaren Liefer-/Dienstleistungen mit nachfolgenden Anforderungen (die Anforderungen müssen kumulativ erfüllt werden):
1. Unterstützung im Fördermittelmanagement und
2. Tätigkeit im Rahmen einer Kommunalgliederung vergleichbar zum Bundesland Rheinland-Pfalz (d.h. Orts- und Verbandsgemeinden)
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7) Eigenerklärung über die Sprachkenntnisse in deutscher Sprache des eingesetzten Personals Mindestanforderung: Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens oder Muttersprachler.
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9) Nachweis der Gewährleistung einer Vor-Ort Betreuung der Ortsgemeinden innerhalb von max. 120 Minuten Wegstrecke für Notfallsituationen vom Firmen und/oder Wohnsitz des Bieters
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Darüber hinaus muss eine Mindestpunktzahl nach folgenden Anforderungen erreicht werden:
I. Mindestpunktzahl
Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er in der Eignungsprüfung mindestens eine Punktzahl von 780 Punkten (60% der Maximalpunktzahl von 1300 Punkten) erlangt. Angebote von Bietern, die diese Punktzahl nicht erlangen, sind zur weitere Angebotswertung nicht zugelassen.
1. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. Anlage 0 Ziffer D I 1.
2. Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen
gem. Anlage 0 Ziffer D I. 2. und Anlage 2F4
3. Bewertungsmaßstab: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er in der Eignungsprüfung mindestens eine Punktzahl von 780 Punkten (60% der Maximalpunktzahl von 1300 Punkten) erlangt. Angebote von Bietern, die diese Punktzahl nicht erlangen, sind zur weitere Angebotswertung nicht zugelassen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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14) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
15) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
16) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
17) Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls zur Hand -
18) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
19) Scientology-Schutzerklärung
20) Anlage 2F_LTTG_Mustererkl._3_Mindestentgelt_2019
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
***
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
***
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
***
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau