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Postal services (Германия - Тендер #47437860)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Номер конкурса: 47437860
Дата публикации: 25-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102020231121 12:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
      Pappelallee 33/35/37
      Hamburg
      22089
      Germany
      Telephone: +49 40/20207-1521
      E-mail: vergabestelle@bgw-online.de
      Fax: +49 40/20207-1597
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.subreport.de/E29674339
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.subreport.de/E29674339

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      General public services
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Abholung, Frankierung und Zustellung von Post- und Briefsendungen sowie die Bearbeitung von Retouren 2023-45

      2. Main CPV code:
        64110000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Postdienstleistungen für die Auftraggeberin. Der AN verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin, Briefsendungen dieser abzuholen, zu frankieren, zu befördern und zuzustellen.

        Die genauen Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung

      5. Estimated total value:
        Value excluding VAT: 1.00 EUR
      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        64110000, 64112000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Deutschland

      4. Description of the procurement:

        Durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung soll ein schneller, verlässlicher und wirtschaftli-cher Posttransfer durch den AN gewährleistet werden.

        Da es sich bei unseren Sendungen häufig um Beitragsbescheide handelt, ist eine fristgemäße Zustellung von besonderer Bedeutung. Unsere Beiträge werden am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist. Die Einhaltung der Zustellungsfristen ist daher insbesondere für die große Be-scheidschreibung Ende April zwingend erforderlich.

        Hierzu ist die Ausgangspost von dem unter Punkt 3.2 genannten Abholstandort abzuholen, zu frankieren, auf die wirtschaftlichste Weise zu versenden und an die jeweilige Adressatin/den je-weiligen Adressaten zuzustellen. Das Mengenvolumen ergibt sich aus Punkt 3.3 dieser Leis-tungsbeschreibung. Die Mengenangaben basieren auf den durchschnittlichen Sendungsmengen der vergangenen Jahre. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen ergibt sich dar-aus nicht. AN verpflichtet sich, die vergabegegenständlichen Leistungen auch dann zu dem an-gebotenen Preis zu erbringen, wenn die dargestellten Mengenangaben über-/unterschritten wer-den.

        Die Abholung für die jeweiligen Aktionen (siehe hierzu Punkt 3.3.1.) erfolgt nach Abstimmung mit dem Druckdienstleister gemäß den in dem Terminplan vereinbarten Fristen. Einer gesonderten schriftlichen Auftragserteilung durch die Auftraggeberin zur Durchführung der in der Leistungsbe-schreibung aufgeführten Einzelleistungen bedarf es nicht.

        Die Aktionen sind voneinander abhängig und bauen aufeinander auf (Beitragsbescheid, Mahnung, Vollstreckung). Auch deswegen ist die Einhaltung der Fristen wichtig.

        Kurzfristige Abweichungen von dem als Beispiel angeführten Jahresterminplan 2023 (Terminplan UB 2023) für den Druckdienstleister sind BGW-seitig möglich aufgrund:

        • Verschieben einer Aktion

        • ersatzloses Entfallen einer kleinen Aktion

        • zusätzliches Durchführen einer Aktion und/oder

        • Änderungen bzgl. Inhalt, Anzahl und Aufbau von bestehenden Aktionen.

        Verschieben und Entfallen von im Terminplan bezeichneten Aktionen sind seitens der Auftraggeberin kostenfrei möglich, wenn der AN hierüber bis spätestens einen Werktag bis 15 Uhr vor der vereinbarten Bereitstellung der Daten an den Druckdienstleister informiert wird.

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:
        Value excluding VAT: 1.00 EUR
      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 24
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Die Auftraggeberin kann die Vertragslaufzeit maximal zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängern. Diese Verlängerungsoption um 12 Monate kann bis 3 Monate vor Vertragsablauf von der Auf-traggeberin durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN ausgeübt werden.

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Eintragung in das Handelsregister bzw. Vorlage eines Auszuges aus dem berufsregister

        Für die Auftragsübernahme ist weiter eine Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen für Vermögens- und Sachschäden erforderlich, für die hier ein Mindeststandard der Deckungssummen von nicht weniger als 2.000.000,00 € für Personenschäden und 500.000 € für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden gilt

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Es ist der Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Wir fügen als Anlage unsere Liste mit mind. drei Referenzen über die in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren (Teil-)Leistungen bei, aus denen die Auftraggeberin erse-hen kann, dass wir über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden (Teil-) Leistungen verfügen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in den Ziffern II.1.4) und II.2.4) der Bekanntmachung beschrieben.

        Von diesen drei Referenzen müssen mindestens zwei sowohl die Anforderungen an die jährlichen Sendungsmengen von 1 Mio. als auch einen Großversand von mindestens 600.000 Sendungen erfüllen.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Rechtliche Anforderungen und gesetzliche Bestimmungen

        Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), des Arbeitneh-merentsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts sowie zu Mindestentgelten einzuhalten. Beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer dürfen aus-schließlich Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eingesetzt werden, welche gleichwohl über eine Aufenthaltsgenehmigung als auch eine Arbeitserlaubnis verfügen. Die/Der AN bestätigt die Einhaltung der vorstehend genannten Punkte auf Anforderung der AG jederzeit schriftlich.

        Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinerseits/ihrerseits dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr/ihm beauftragten Nachunternehmerinnen/Nachunternehmer o.Ä. gleichfalls vertraglich dazu zu verpflichten, die vorstehend genannten Bestimmungen einzuhalten und fristgerecht und regelmäßig den jeweils geltenden Lohn zu zahlen, sowie diese Verpflichtung ih-rerseits/seinerseits mit evtl. Nachunternehmerinnen/Nachunternehmern vertraglich zu vereinbaren.

        Die Deutsche Post AG (und ihre Konzerntöchter) gelten als kooperierende Unternehmen und nicht als Nachunternehmen, daher verzichtet die Auftraggeberin auf die Vorlage einer Verpflich-tungserklärung der DPAG (und ihrer Konzerntöchter).

        Sofern die Bieterin/der Bieter beabsichtigt, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, müssen entsprechend der Aufforderung zur Angebotsabgabe Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile bezeichnet werden. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind die vorgesehenen Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer zu benennen.

        Geheimhaltung und Datenschutz

        Die von der Auftraggeberin übergebenen Sendungen unterliegen dem Postgeheimnis und dem Datenschutz. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere:

        • zur Wahrung der Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),

        • zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) - insbesondere zur Wahrung des Postgeheimnisses gemäß § 39 PostG -,

        • die vertragliche Leistung unter Beachtung der sonstigen Regelungen des Postgesetzes und aller darauf basierenden Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung zu erbringen,

        • zum Schutz der Empfänger bezogenen Daten. Diese dürfen nur zum Zweck der Zustellung genutzt und im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert werden. Je-de weitere Nutzung der Daten oder die Weitergabe dieser an Dritte ist verboten.

        • alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über die Bedeutung und den Inhalt der Datenschutzregelungen zu belehren und diese entsprechend zu verpflichten,

        • auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, die ihr/ihm durch die Tätigkeit für die Auftraggeberin bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln.

        Für Sozialdaten gilt § 78 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB 10) in der jeweils geltenden Fassung.

        Anforderungen an das Personal des AN

        Die Auftraggeberin ist grundsätzlich an einer langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert. Im Zuge dessen erwartet die AG:

        • Eine/Einen festen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für das operative Geschäft

        • Gute, bzw. für den Zweck der Briefzustellung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

        • Kennzeichnung der Mitarbeiterinnen/der Mitarbeiter durch einheitliche, das Unternehmen kennzeichnende Kleidung bei Abholung und Zustellung der Post

        • Identifikation der Mitarbeiterinnen/der Mitarbeiter durch Dienst- / Firmenausweis mit Lichtbild

        • Eine ausreichende Personaldecke, um die unter 5.2 geforderten Zustellquoten insbesondere bei den Großversandterminen sicherstellen zu können

        Diese aufgeführten Punkte gelten auch für eventuell, durch AN eingesetzte Subunternehmen. Die Auftraggeberin erwartet neben dem vorstehend genannten vor allem eine Fortbildung- und Qualifizierung des eingesetzten Personals sowie die Belehrung auf das Postgeheimnis und den Datenschutz. Falls Subunternehmen durch die/den Bieterin/ Bieter eingesetzt werden sollten, ist dies in einem Konzept ausführlich darzustellen.

        Des Weiteren behält sich die Auftraggeberin das Recht der Beanstandung einzelner Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor.

        Umweltschutz und Nachhaltigkeit

        Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen sind der Auftraggeberin ein wichtiges Anliegen sowie eine besondere Verantwortung gegenüber dem Allgemeinwohl. Um den Umweltschutz, den Klimaschutz und die Nutzung nachhaltiger Ressourcen voran-zutreiben, fordert die Auftraggeberin Ihre Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer aktiv zur Partizipa-tion hieran auf. Die BGW fordert die/den künftigen AN daher dazu auf, in ihrem/seinem gesam-ten Prozess der Leistungserbringung soziale, ökologische und ökonomische Aspekte zu berück-sichtigen sowie bei deren/dessen Ausgestaltung diese Aspekte in die Organisation und Ausführung mit einzubeziehen.

        Eigenerklärung Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen

        Eigenerklärung Entgeltgenehmigung Postdienstleistung

        Eigenerklärung Teilungsvertrag

        Eigenerklärung Reduzierung der CO2-Emissionen/Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes

        Die Nichterfüllung der Mindesrstandards führt zum Ausschluss

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
        Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-11-21
      Local time: 12:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-12-31
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-11-21
      Local time: 12:00
      Information about authorised persons and opening procedure:

      Nicht Bieteröffentlich

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
      Electronic ordering will be usedElectronic invoicing will be acceptedElectronic payment will be used
    3. Additional information

      Nicht Bieteröffentlich

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Contact person: 53123
        Telephone: +49 2289499-0
        E-mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499-163
        Internet address: http://www.bundeskartellamt.de
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

        Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

        - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)

        Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

        Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

        - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)

        Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Contact person: 53123
        Telephone: +49 2289499-0
        E-mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 2289499-163
        Internet address: http://www.bundeskartellamt.de
    5. Date of dispatch of this notice
      2023-10-20

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