Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47437465) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Landshut Номер конкурса: 47437465 Дата публикации: 25-10-2023 Сумма контракта: 32 465 644 (Российский рубль) Цена оригинальная: 550 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung und Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 20) für die Feuerwehr der Stadt Landshut
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-035Beschaffung und Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 20) nach DIN EN 1846-1, 2, 3 und DIN 14530-11:2019-11 für die Feuerwehr der Stadt Landshut, Löschzug Hofberg.
Fahrgestell
Los-Nr.: 1Lieferung eines Allrad-Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3 und DIN 14530-11:2019-11.
Das Fahrgestell, sowie alle enthaltenen Einbau- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Aufbau
Los-Nr.: 2Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3 und DIN 14530-11:2019-11.
Der feuerwehrtechnische Aufbau, sowie alle enthaltenen Einbau- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Feuerwehrtechnsiche Beladung
Los-Nr.: 3Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3 und DIN 14530-11:2019-11.
Der feuerwehrtechnische Aufbau, sowie alle enthaltenen Einbau- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Atemschutzausstattung
Los-Nr.: 4Lieferung von Atemschutzausstattung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3 und DIN 14530-11:2019-11.
Der feuerwehrtechnische Aufbau, sowie alle enthaltenen Einbau- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Haspeln
Los-Nr.: 5Lieferung von Haspeln für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3 und DIN 14530-11:2019-11.
Der feuerwehrtechnische Aufbau, sowie alle enthaltenen Einbau- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Rettungsgeräte
Los-Nr.: 6Lieferung von Rettungsgeräten für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3 und DIN 14530-11:2019-11.
Der feuerwehrtechnische Aufbau, sowie alle enthaltenen Einbau- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in Artikel 5k der Verordnung (EU) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
- Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
- Der Bieter hat im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).