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Software package and information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47437375)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesdruckerei GmbH
Номер конкурса: 47437375
Дата публикации: 25-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102020231120 10:00OtherContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesdruckerei GmbH
      Kommandantenstraße 18
      Berlin
      10969
      Germany
      E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de
      Fax: +49 302598-6074
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6TAX/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6TAX

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: GmbH
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Miro Enterprise Lizenzen, ECA-2023-045

        Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-045
      2. CPV-Code Hauptteil:
        48000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die zeitlich befristete Überlassung der Software Miro (Miro Enterprise) und zugehöriger Pflegeleistungen. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Bundesdruckerei GmbH - nachfolgend "Auftraggeber" (AG) genannt - zählt zu den führenden Unternehmen der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.

        Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die zeitlich befristete Überlassung der Software Miro (Miro Enterprise) und zugehöriger Pflegeleistungen.

        Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

        Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage 8 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende

        Unternehmen in Betracht:

        D-Trust GmbH

        genua GmbH

        iNCO Sp. z o.o.

        Xecuro GmbH

        Maurer Electronics GmbH

        Maurer Electronics Split d. o.o

        Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch

        sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 12
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten mit drei optionalen Verlängerungen über jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 650 Lizenzen geschätzt.

        Die maximale Gesamtauftragsmenge (Höchstabrufvolumen) ist erreicht, wenn 1.000 (in Worten: eintausend) gleichzeitig aktive Userlizenzen bzw. das vereinbarte Preisvolumen von max. 1.344.000,00 (in Worten: einemil-liondreihundertvierundvierzigtausend) EUR netto innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsschluss erreicht sind, je nachdem, welcher Umstand zuerst eintritt. Dieses Höchstabrufvolumen gilt für sämtliche Auftraggeber. Eine Überschreitung des Höchstabrufvolumens ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 1.000 Lizenzen. Bei Erreichen dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;

        2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;

        3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;

        4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt;

        Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.

        Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

        Im Übrigen wird hierzu auf die Regelungen im Vertrag hingewiesen.

        5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)

        Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.

        Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        6. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft"; unter zwingenden Angaben insbesondere zu

        a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

        (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);

        b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

        (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);

        Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Die geforderte Angabe des Netto-Umsatzes (in EUR) muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 2.400.000 EUR netto je Geschäftsjahr betragen.

        Die Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        7. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe

        8. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu

        a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;

        (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);

        b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.

        (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);

        Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.

        9. Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren gemäß Formblatt "I.4 Referenzerklärung" in Bezug auf nach Art und Umfang vergleich-bare Leistungen, jeweils unter Angabe:

        - des Auftraggebers der Referenz (nebst den hierzu geforderten Angaben im Formblatt "Referenzerklärung"),

        - der Beschreibung der Referenzleistung(en),

        - des Leistungszeitraums,

        - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)

        und

        - des Leistungserbringers.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge, mit einem Mindestumsatz von mindestens 300.000 EUR pro Jahr, aus den letzten drei (3) Jahren bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, nachzuweisen.

        Die Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-20
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-22
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-20
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 650 Lizenzen geschätzt.

      Die maximale Gesamtauftragsmenge (Höchstabrufvolumen) ist erreicht, wenn 1.000 (in Worten: eintausend) gleichzeitig aktive Userlizenzen bzw. das vereinbarte Preisvolumen von max. 1.344.000,00 (in Worten: einemil-liondreihundertvierundvierzigtausend) EUR netto innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsschluss erreicht sind, je nachdem, welcher Umstand zuerst eintritt. Dieses Höchstabrufvolumen gilt für sämtliche Auftraggeber. Eine Überschreitung des Höchstabrufvolumens ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 1.000 Lizenzen. Bei Erreichen dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemomblerstraße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 22894990
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.

        Dort heißt es:

        Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1) gegen § 134 verstoßen hat oder,

        2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.

        Dort heißt es:

        Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1) gegen § 134 verstoßen hat oder,

        2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-20

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