Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #47437013) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest Номер конкурса: 47437013 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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A 4 / A 7 Optimierung der Rampenfahrten des Kirchheimer Dreiecks auf der Ostseite
Reference number: NOW-2023-0392-LIA 4/ A 7 Optimierung der Rampenfahrten des Kirchheimer Dreiecks auf der Ostseite,
Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Lph 6-8 HOAI und besondere Leistungen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Außenstelle Fulda
Flemingstraße 20-22
36041 Fulda
Deutschland
Objektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke Lph 6-8 HOAI und besondere Leistungen für das Projekt "A 4 / A 7 Optimierung der Rampenfahrten des Kirchheimer Dreiecks auf der Ostseite".
Die Baumaßnahme umfasst die Streckenbauarbeiten am Kirchheimer Dreieck auf der BAB A 7 RIFA Kassel im Bereich Betr.-km 522+700 bis Betr.-km 524+760 inkl. der UF Bauwerke und der Lärmschutzanlage auf der Ostseite.
Der Verkehr am Kirchheimer Dreieck wird für die Bauarbeiten in wechselnden Verkehrsführungen in mehreren Bauphasen geführt.
Die Bauarbeiten werden in Fachlosen vergeben mit jeweils eigenen Auftragnehmern. Diese BAU-Auftragnehmer sind alle vom hier zu beauftragenden AN BOL/BÜ zu koordinieren.
Objektive Kriterien für die auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Ausgewählt werden mindestens drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, deren Teilnahmeanztäge nach dem Punkteschema die höchsten Punktwerte erzielen. Kommt es zu Punktgleichheit mit der Folge , dass sich mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die Angebotsphase qualifizieren, werden alle Bewerber mit Punktgleichstand zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Hierdurch ist es möglich, dass mehr als drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Weitere Ränge werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann - hinsichtlich der Anzahl - nach freiem Ermessen auch eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur angebotsabgabe auffordern.
Sollten weniger als drei ordnungsgemäße Teilnahmeanträge eingehen bzw. weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften als geeignet angesehen werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das weitere Vergabeverfahren auch mit weniger als
drei Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften durchzuführen oder das Verfahren mangels hinreichenden Wettbewerb aufzuheben oder zurückzuversetzen.
Punkteschema Auswahlverfahren:
In einem ersten Schritt wird je Bewerber/Bewerbergemeinschaft die erreichte Gesamtpunktzahl für jedes - mit Punktzahlen versehenes - Eignungskriterium gesondert errechnet durch Addition der erzielten Einzelpunkte je Eignungskriterium oder durch Anwendung einer beim Eignungskriterium hinterlegten Formel.
Die suf diese Weise je Eignungskriterium erzielte Gesamtpunktzahl wird sodann mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3 nach folgender Berechnungsformel bewertet, so dass je zu bewertenden Eignungskriterium max. 3 Punkte erzielt werden können:
Punkte je Eignungskriterium = (3) / (Maximale Gesamtpunktzahl in diesem Eignungskriterium) x (erreichte Gesamtpunktzahl zu bewertender Bewerber).
Nachkommastellen werden kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
- Kriterium 1 (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV): Berufliche Befähigung der techn. Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung.
- Kriterium 2 (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzen (2) des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistung aus den letzten fünf Jahren.
Gewertet werden die projektspezifischen Angaben, die über die Mindeststandards hinausgehen.
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB], Bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV.
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
- Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Autobahn GmbH des Bundes