Furniture (incl. office furniture), furnishings, domestic appliances (excl. lighting) and cleaning products (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47436964) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Recklinghausen Номер конкурса: 47436964 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag Büromöbel
Referenznummer der Bekanntmachung: V223 23Rahmenvertrag Büromöbel für die Stadt Recklinghausen
Los 1 Tische / Container / Schränke
Los-Nr.: 1Stadt Recklinghausen Rathausplatz 3/4 45657 Recklinghausen Lieferung an Liegenschaften im Stadtgebiet Recklinghausen
Rahmenvertrag über die Lieferung von Tischen / Containern / Schränken
Der Rahmenvertrag wird über eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen mit der Option der Verlängerung um maximal zwei weitere Jahre. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr stillschweigend, wenn keine fristgerechte Kündigung eingeht. Kann aber von beiden Seiten, erstmalig mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der 2 Jahre gekündigt werden
Los 2 Sitzmöbel
Los-Nr.: 2Stadt Recklinghausen Rathausplatz 3/4 45657 Recklinghausen Lieferung an Liegenschaften im Stadtgebiet Recklinghausen
Rahmenvertrag Lieferung von Sitzmöbeln
Der Rahmenvertrag wird über eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen mit der Option der Verlängerung um maximal zwei weitere Jahre. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr stillschweigend, wenn keine fristgerechte Kündigung eingeht. Kann aber von beiden Seiten, erstmalig mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der 2 Jahre gekündigt werden
Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes 124. Es werden Erklärungen bezüglich einer Eintragung in das Berufsregister, bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verlangt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes 124. Es werden Erklärungen bezüglich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren verlangt. Weiterhin müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein. Es muss erklärt werden, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Es müssen Angaben bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidiationen gemacht werden und es muss bestätigt werden, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Ausführung von vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Abgabe einer Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022
geforderte Zertifikate / Siegel (oder vergleichbar)
- LGA schadstoffgeprüft
- blauer Engel
- EU-Ecolabel
- FSC
- PEFC
- DIN EN ISO 9001 / EN ISO 9001
- internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001
- GS-Zeichen
- TÜV Ergonomie geprüft
- DIN EN14322
Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3
Zimmer 3.09
45657 Recklinghausen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden, oder
-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden, oder
-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Vergabekammer der Bezirksregierung Münster