Plasterboard works (Германия - Тендер #47436627) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Forchheim Номер конкурса: 47436627 Дата публикации: 25-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erweiterung Schule Reuth - Trockenbauarbeiten
Reference number: 522.23-6.63.10LV 10 Trockenbauarbeiten nach DIN 18299, 18340
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kurzbeschreibung
LV10_Trockenbauarbeiten nach DIN 18340:
- Ca. 465 m² Metallständerwände
- Ca. 130 m² GK-Vorsatzschale als Installationswand
- Ca. 937 m² Unterdecke, abgehängt (Akustik)
- Ca. 170 m² Unterdecke, abgehängt (GK, glatt)
- Ca. 11 St Schachtverkleidungen von Lichtkuppel-/Dachfensteröffnungen
12.02.2024: Beginn Arbeiten Aufstockung OST
22.04.2024: Beginn Arbeiten Erweiterung WEST
Sofern keine Präqualifizierung vorhanden ist, ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung) zwingend auszufüllen
und mit dem Angebot einzureichen, sowie die geforderten Referenzen gemäß Formblatt 444 –
Bei vorliegeneiner Präqualifizierung, ist die Urkunde dem Angebot beizulegen!
Minimum level(s) of standards possibly required:12.02.2024: Beginn Arbeiten Aufstockung OST
22.04.2024: Beginn Arbeiten Erweiterung WEST
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.