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Steriliser (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47436434)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (OFK)
Номер конкурса: 47436434
Дата публикации: 25-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102020231120 14:00OtherContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (OFK)
      Zur Fleischmehlfabrik 1
      Friesoythe-Kampe
      26169
      Germany
      E-Mail: ausschreibung@ptgconsulting.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ad700a1c5-42c6ed003f520557
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ad700a1c5-42c6ed003f520557

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: GmbH
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Entsorgung, Verwertung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Beschaffung eines Sterilisators

        Referenznummer der Bekanntmachung: OFK-2023-0016
      2. CPV-Code Hauptteil:
        33191100
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Beschaffung eines neuen Sterilisators für die KAT2 Linie

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH

        Zur Fleischmehlfabrik 1

        26169 Friesoythe-Kampe

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftraggeber, die Oldenburger Fleischfabrik GmbH, übernimmt als Gebietskörperschaft in der Region zwischen der Nordseeküste und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Entsorgung von verendeten Tieren und genussuntauglichen Schlachtnebenprodukten als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ebenso wie das Vorhalten eines Seuchenkontingents, damit im Falle eines Falles die menschliche wie die Tiergesundheit und der Umweltschutz aufrechterhalten werden.

        Im Rahmen dieser Tätigkeit soll ein neuer Sterilisator für die KAT2 Linie beschafft werden.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 12
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Obligatorische Ortsbesichtigung - Ausschlusskriterium:

        Aufgrund der sehr hohen Komplexität des zu vergebenden Auftrags und der speziellen örtlichen Verhältnisse beim AG ist eine Ortsbesichtigung durch die Bieter unabdingbar.

        Die Bieter müssen sich bis spätestens Montag, den 06.11.2023, 12:00 Uhr für den Besichtigungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform resp. des Bietercockpits anmelden. Die Terminvergabe erfolgt zeitnah.

        Für die Ortsbesichtigung sollte eine Dauer von ca. einer Stunde einkalkuliert werden. Es sollte unbedingt auf den Einsatz von festem Schuhwerk und langer Kleidung geachtet werden, da am Montageort sehr starke Hitze herrscht und bei versehentlichem Hautkontakt mit Rohren/Leitungen/anderer Maschinen Verbrennungen drohen! Zudem bedingen die speziellen örtlichen Verhältnisse (z.T. enge Gänge, schmale Türen etc.) eine Vor-Ort-Besichtigung, damit die Bieter Ihren Angebotspreis realistisch kalkulieren können.

        Alle Dimensionen können vor Ort an den Bestandsterilisatoren aufgenommen werden.

        Der Abladeort und der finale Montageort werden an diesem Tag ebenfalls gezeigt.

        Bitte beachten Sie, dass zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsgebots während der Ortsbesichtigung keine inhaltlichen Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet werden. Etwaige Fragen müssen nach erfolgter Ortsbesichtigung über die Vergabeplattform resp. der Nachrichtenfunktion des Bietercockpits eingereicht werden und werden ausschließlich über die Vergabeplattform allen Bietern gegenüber gleichzeitig beantwortet.

        Bitte beachten Sie, dass eine Nicht-Teilnahme an der Ortsbesichtigung den Ausschluss am weiteren Verfahren zur Folge hat!

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ad700a1c5-42c6ed003f520557

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ad700a1c5-42c6ed003f520557

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ad700a1c5-42c6ed003f520557

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-20
      Ortszeit: 14:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-20
      Ortszeit: 14:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Obligatorische Ortsbesichtigung - Ausschlusskriterium:

      Aufgrund der sehr hohen Komplexität des zu vergebenden Auftrags und der speziellen örtlichen Verhältnisse beim AG ist eine Ortsbesichtigung durch die Bieter unabdingbar.

      Die Bieter müssen sich bis spätestens Montag, den 06.11.2023, 12:00 Uhr für den Besichtigungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform resp. des Bietercockpits anmelden. Die Terminvergabe erfolgt zeitnah.

      Für die Ortsbesichtigung sollte eine Dauer von ca. einer Stunde einkalkuliert werden. Es sollte unbedingt auf den Einsatz von festem Schuhwerk und langer Kleidung geachtet werden, da am Montageort sehr starke Hitze herrscht und bei versehentlichem Hautkontakt mit Rohren/Leitungen/anderer Maschinen Verbrennungen drohen! Zudem bedingen die speziellen örtlichen Verhältnisse (z.T. enge Gänge, schmale Türen etc.) eine Vor-Ort-Besichtigung, damit die Bieter Ihren Angebotspreis realistisch kalkulieren können.

      Alle Dimensionen können vor Ort an den Bestandsterilisatoren aufgenommen werden.

      Der Abladeort und der finale Montageort werden an diesem Tag ebenfalls gezeigt.

      Bitte beachten Sie, dass zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsgebots während der Ortsbesichtigung keine inhaltlichen Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet werden. Etwaige Fragen müssen nach erfolgter Ortsbesichtigung über die Vergabeplattform resp. der Nachrichtenfunktion des Bietercockpits eingereicht werden und werden ausschließlich über die Vergabeplattform allen Bietern gegenüber gleichzeitig beantwortet.

      Bitte beachten Sie, dass eine Nicht-Teilnahme an der Ortsbesichtigung den Ausschluss am weiteren Verfahren zur Folge hat!

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Niedersachsen beim, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        Fax: +49 4131152943
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-20

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