Motor vehicles (Германия - Тендер #47291234) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Landespolizeiamt vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) Номер конкурса: 47291234 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) silber/blau und neutral für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein.
Die Ausschreibung erfolgt in fünf Losen.
Geschätzte Abnahmemenge der einzelnen Fahrzeuglose für die gesamte Vertragslaufzeit:
Los 1: 60 Fahrzeuge (Utilities m FustKw (M/kurz), silber/blau)
Los 2: 9 Fahrzeuge (Utilities s FustKw (M/BAB), silber/blau)
Los 3: 65 Fahrzeuge (Utilities FustKw (M), silber/blau)
Los 4: 45 Fahrzeuge (Kompaktklasse le FustKW (K/n), neutral)
Los 5: 35 Fahrzeuge (Utilities FustKw (M/n), neutral)
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Gesamtmenge: 214 Fahrzeuge.
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Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstmengen:
Los 1: 70 Fahrzeuge
Los 2: 12 Fahrzeuge
Los 3: 75 Fahrzeuge
Los 4: 50 Fahrzeuge
Los 5: 40 Fahrzeuge
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Höchstmengen:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem erreichen der Gesamtmenge.
Utilities m FustKw (M/kurz)
Lot No: 1Kiel
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein (Landespolizeiamt).
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60 Stück Funkstreifenwagen, Utility silber/blau, 5-Sitzer m FustKw (M/kurz).
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Bereitstellung von Test-/ Erprobungsfahrzeugen
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagerteilung eine wertendende Anwendererprobung durchführen. Der Bieter muss bereit sein, nach Angebotsöffnung ein Testfahrzeug beim Auftraggeber vorzustellen (die Ausstattung soll weitestgehend der Ausschreibung entsprechen, excl. Ausstattungslinien sind ausdrücklich nicht erwünscht). Die Fahrzeuge der Lose 1 bis 3 müssen in entsprechender Fahrzeuglänge und Sitzanordnung gem. Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt werden.
Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien kann der Auftraggeber auf den Test/die Erprobung verzichten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate (01. März 2024 bis 28. Februar 2025) mit einer einmaligen Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um ein weiteres Jahr (01. März 2025 bis 28. Februar 2026).
Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt somit 24 Monate.
Utilities s FustKw (M/BAB)
Lot No: 2Kiel
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein (Landespolizeiamt).
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9 Stück Funkstreifenwagen, Utility silber/blau, 5-Sitzer s FustKw (M/BAB)
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Bereitstellung von Test-/ Erprobungsfahrzeugen
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagerteilung eine wertendende Anwendererprobung durchführen. Der Bieter muss bereit sein, nach Angebotsöffnung ein Testfahrzeug beim Auftraggeber vorzustellen (die Ausstattung soll weitestgehend der Ausschreibung entsprechen, excl. Ausstattungslinien sind ausdrücklich nicht erwünscht). Die Fahrzeuge der Lose 1 bis 3 müssen in entsprechender Fahrzeuglänge und Sitzanordnung gem. Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt werden.
Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien kann der Auftraggeber auf den Test/die Erprobung verzichten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate (01. März 2024 bis 28. Februar 2025) mit einer einmaligen Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um ein weiteres Jahr (01. März 2025 bis 28. Februar 2026).
Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt somit 24 Monate.
Utilities FustKw (M)
Lot No: 3Kiel
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein (Landespolizeiamt).
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65 Stück Funkstreifenwagen, Utility silber/blau, 7-Sitzer m FustKw (M)
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Bereitstellung von Test-/ Erprobungsfahrzeugen
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagerteilung eine wertendende Anwendererprobung durchführen. Der Bieter muss bereit sein, nach Angebotsöffnung ein Testfahrzeug beim Auftraggeber vorzustellen (die Ausstattung soll weitestgehend der Ausschreibung entsprechen, excl. Ausstattungslinien sind ausdrücklich nicht erwünscht). Die Fahrzeuge der Lose 1 bis 3 müssen in entsprechender Fahrzeuglänge und Sitzanordnung gem. Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt werden.
Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien kann der Auftraggeber auf den Test/die Erprobung verzichten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate (01. März 2024 bis 28. Februar 2025) mit einer einmaligen Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um ein weiteres Jahr (01. März 2025 bis 28. Februar 2026).
Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt somit 24 Monate.
Kompaktklasse le FustKw (K/n)
Lot No: 4Kiel
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein (Landespolizeiamt).
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45 Stück Funkstreifenwagen der Kompaktklasse, Kombi, neutral, le FustKw (K/n)
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Bereitstellung von Test-/ Erprobungsfahrzeugen
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagerteilung eine wertendende Anwendererprobung durchführen. Der Bieter muss bereit sein, nach Angebotsöffnung ein Testfahrzeug beim Auftraggeber vorzustellen (die Ausstattung soll weitestgehend der Ausschreibung entsprechen, excl. Ausstattungslinien sind ausdrücklich nicht erwünscht). Die Fahrzeuge der Lose 1 bis 3 müssen in entsprechender Fahrzeuglänge und Sitzanordnung gem. Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt werden.
Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien kann der Auftraggeber auf den Test/die Erprobung verzichten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate (01. März 2024 bis 28. Februar 2025) mit einer einmaligen Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um ein weiteres Jahr (01. März 2025 bis 28. Februar 2026).
Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt somit 24 Monate.
Utilities FustKw (M/n)
Lot No: 5Kiel
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Funkstreifenwagen (Fustkw) für die Landespolizei Schleswig-Holstein (Landespolizeiamt).
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35 Stück Funkstreifenwagen, Utility neutral, 7-Sitzer m FustKw (M/n)
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Bereitstellung von Test-/ Erprobungsfahrzeugen
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagerteilung eine wertendende Anwendererprobung durchführen. Der Bieter muss bereit sein, nach Angebotsöffnung ein Testfahrzeug beim Auftraggeber vorzustellen (die Ausstattung soll weitestgehend der Ausschreibung entsprechen, excl. Ausstattungslinien sind ausdrücklich nicht erwünscht). Die Fahrzeuge der Lose 1 bis 3 müssen in entsprechender Fahrzeuglänge und Sitzanordnung gem. Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt werden.
Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien kann der Auftraggeber auf den Test/die Erprobung verzichten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate (01. März 2024 bis 28. Februar 2025) mit einer einmaligen Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um ein weiteres Jahr (01. März 2025 bis 28. Februar 2026).
Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt somit 24 Monate.
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (hier: Lieferung von Funkstreifenwagen), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt. Das Formblatt ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der
Auftragsvergabe noch keine Verträge mit den Unterauftragnehmern bestehen.
4a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung
(Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
5. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020 bis 2022) erbrachten und vergleichbaren Leistung (hier: Lieferung von Funkstreifenwagen) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3) Zusätzliche Angaben.
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Kiel
Information about authorised persons and opening procedure:Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412