Metalworking (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47291214) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Interner Service, Referat Liegenschaften und Gebäude Номер конкурса: 47291214 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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FSZ Zug, LOS 12 Fassade-nd Metallbauarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 131/23VELOS 12 Fassaden- und Metallbauarbeiten
09599 Freiberg
Das Landratsamt Mittelsachsen plant am Standort Freiberg-Zug einen Campus für "Grüne Berufe" zu etablieren. Gegenstand der Ausschreibung sind die Fassaden- und Metallarbeiten im Außenbereich des Hauptgebäudes. Die Baumaßnahme ist in zwei Bauabschnitte unterteilt. Die Arbeiten des Loses 12 finden ausschließlich im 2. Bauabschnitt statt. Die Ausschreibung umfasst den Bau einer Fluchttreppe und eine Metallverkleidung samt Tragkonstruktion sowie weitere Verblechungen. Die Metallverkleidung besteht teils aus Alu-Rechteckprofilen, teils aus einer Blechkassetierung.
Leistungsumfang: 1 Stück Fluchttreppe, Stahl, zweiläufig (23 Stf.), mit Harfengeländer, 25 m² Stahlbau als Tragkonstruktion für Treppe und Verkleidung, 120
m² Metallverkleidung aus Aluprofilen und Blechkassettierung,
2 Stück Verblechung als Rahmenelement für Aussentüren, 2-flg. (RB 2,32x3,66 m)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im VHB-Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem VHB-Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das VHBFormblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im VHB-Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem VHB-Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das VHBFormblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im VHB-Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem VHB-Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das VHBFormblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
09599 Freiberg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter sind nicht zugelassen.
Bieter sind nicht zugelassen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Be-werbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragge-ber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Be-werbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragge-ber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig