Operating-theatre devices (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47290375) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Klinikum Saarbrücken gGmbH Номер конкурса: 47290375 Дата публикации: 20-10-2023 Сумма контракта: 64 931 288 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 100 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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C-Bogen Klinikum Saarbrücken gGmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: 50889935 fahrbare Durchleuchtungssysteme (C-Bogen) für den Zentral-OP Der Klinikum Saarbrücken gGmbH
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Saarbrücken beabsichtigt im Zeitraum 2024 - 2026 insgesamt 5 mobile Durchleuchtungsgeräte (C-Bögen) mit digitalem Flachdetektor, einem Generator mit der Möglichkeit zur gepulsten Durchleuchtung und Monitoren gemäß DIN 6868-154 zu beschaffen.
Zur besseren Darstellung des Bedarfs wurden die Anforderungen in drei Gerätekategorien wie folgt aufgeteilt.
Es ist möglich, für mehrere Kategorien den gleichen Gerätetyp anzubieten, sofern alle Anforderungen erfüllt werden.
Dies ist entsprechend im Preisblatt anzugeben. Die ausgeschriebene Lieferleistung umfasst die Lieferung, Montage, betriebsfertige Übergabe lt. MDR und MPBetreibV, Einweisung, sämtliche Abnahmeprüfungen durch den Hersteller (inkl. Festlegung der Konstanzprüfungswerte), sowie die Entsorgung der Verpackungsmaterialien.
siehe Anlage 1 Informationen zum Verfahrensablauf
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.