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Printing paper (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47290157)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Номер конкурса: 47290157
Дата публикации: 20-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023101720231117 12:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München
      Prielmayerstraße 5
      München
      80335
      Germany
      Telefon: +49 8955971618
      E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de
      Fax: +49 9621962410981
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a998d28e-9016-4588-9f4b-aa87cf996a3b
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a998d28e-9016-4588-9f4b-aa87cf996a3b

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Justiz
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000580
      2. CPV-Code Hauptteil:
        30197630
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 55 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        30197643, 30199720
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 55 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Höchstmenge pro Vertragsjahr beträgt 80 Millionen Blatt.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.

        - Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,

        - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,

        - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.

        1. statistische Angaben

        K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".

        K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?

        K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.

        2. Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister

        K2.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anzufordern.

        K2.2: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.

        Daher sind durch den Bieter Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

        K2.3: [I] Name des Unternehmens

        K2.4: [I] Angaben zur Postanschrift

        K2.5: [I] Angaben zur Rechtsform

        K2.6: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern; ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer)

        3. Eigenerklärungen:

        K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.

        - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.

        - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.

        - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere

        wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.

        werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.

        werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.

        - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.

        - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.

        - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

        - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.

        K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.

        1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

        a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,

        b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,

        c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.

        2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

        3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

        K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis genommen und bestätigt haben.

        K3.4: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.

        4. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB

        4.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        5. Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren? Weisen Sie den Anteil für den Bereich „Lieferung von Papier“ separat aus. (I-Kriterium)

        6. Wie viele Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Lieferung von Papier beschäftigt? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? (I-Kriterium)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        7. Benennen Sie maximal drei Referenzen über Vertragsverhältnisse, die mit der Art und dem Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Bitte benennen Sie gleichzeitig die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (insbesondere die Telefonnummern). Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei dem Referenzgeber zu verifizieren.

        Bewertet wird jede Referenz für sich. Für das Erreichen der Maximalpunktzahl reicht eine sehr gute Referenz aus. Defizite können mit einer anderen Referenz nicht ausgegelichen werden.

        Bei der Bewertung liegt der Fokus auf der Vergleichbarkeit hinsichtlich Umfang, Inhalt, Dauer und Komplexität. Aus Ihrer Antwort müssen diese Anforderungen daher eindeutig zu entnehmen sein. (B-Kriterium 0 bis 5 Punkte)

        8. Wie stellen Sie die kurzfristige Erreichbarkeit Ihres Unternehmens sicher? Sind Sie in der Lage, (z.B. bei Reklamationen) unverzüglich auch im Bereich der künftig zu beliefernden Justizstandorte (vgl. Nr. 4 und Anlage 1 des Vertrages) zu handeln? Befindet sich der Sitz oder eine Niederlassung Ihres Unternehmens in der Nähe von München und Augsburg? Falls nein: Wird die kurzfristige Erreichbarkeit bzw. Möglichkeit in München und Augsburg zweckentsprechend zu handeln durch andere Maßnahmen ermöglicht oder kompensiert? (B-Kriterium 0 bis 5 Punkte)

        9. Stellen Sie bitte die Maßnahmen der Lagerhaltung Ihres Unternehmens dar und erläutern Sie, wie stets, auch bei erhöhtem Papierbedarf, ausreichende Lieferkapazitäten vorhanden sind. (B-Kriterium 0 bis 5 Punkte)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Bei den Eignungskriterien Nrn. 7. - 9. müssen insgesamt mindestens 8 Punkte erreicht werden.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-17
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-17
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Höchstmenge pro Vertragsjahr beträgt 80 Millionen Blatt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstr. 39
        München
        80539
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80539
        Telefon: +49 8921762411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:

        - der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;

        - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:

        - der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;

        - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-17

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