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Radioactive-, toxic-, medical- and hazardous waste services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47290150)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Technische Universität Dresden, Dezernat 4 Gebäudemanagement
Номер конкурса: 47290150
Дата публикации: 20-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023101620231115 13:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Technische Universität Dresden, Dezernat 4 Gebäudemanagement
      Bergstraße 69
      Dresden
      01069
      Germany
      E-Mail: vergabe.dezernat4@tu-dresden.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18b2971d988-5e956e23d8088585
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.evergabe.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Entsorgung bzw. Verwertung von gefährlichen Abfällen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 755004/23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90520000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Entsorgung bzw. Verwertung von gefährlichen Abfällen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        TU Dresden

        Dezernat 4 Gebäudemanagement

        Bergstr. 69

        01069 Dresden

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Lösemittelgemische und Laborchemikalienreste in unterschiedlichen Mengen, Arten und Verpackungen müssen zur Verwertung, Behandlung bzw. zur Entsorgung übernommen werden.

        Durch die vielfältige Zusammensetzung der Lösemittelgemische sind diese in der Regel nicht destillierbar.

        Die durchschnittliche Anfall Menge beträgt:

        - Giftige (halogenorganische) Lösemittel (070703): ca. 9000 bis 12000 kg/a (die

        Lösemittelreste werden getrennt nach Klassen 3.1 + 6.1; halogenhaltig, brennbar, giftig)

        - Andere organische Lösemittel, (070704): ca. 10000 bis 15000 kg/a (die Lösemittelreste werden getrennt nach Klassen 3.1; halogenfrei, brennbar)

        - Laborchemikalienreste: 90000 bis 110000 kg/a (abhängig von Forschungsschwerpunkten)

        Es besteht keine Mengengarantie.

        Gesammelt wird in 5 / 10 / 20 /l PE-Kanistern, in UN zugelassenen Rollboxen im

        Wechselsystem zur Abholung angemeldet.

        In einzelnen Fällen ist eine Abholung in IBC Tanks im Tausch vorgesehen und an den

        Außenstellen erforderlich.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Nachweis der aktuellen gültigen Zertifizierung für das Vorhandensein eines eigenen Sonderabfallzwischenlagers mit Behandlungsstatus (Schredder Anlage, chemisch-physikalische Behandlungsanlage, Umfüllmöglichkeit) - Nachweis der aktuellen gültigen Registrierung für das eANV (oder gleichwertiges System) und Erklärung der Möglichkeit einer Mitnutzung durch die TUD - Nachweis der aktuellen gültigen Zertifizierung zur Qualitätssicherung, Umweltmanagement oder ähnlichen (z.B. ISO 9001, EMAS) (optional)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-15
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-29
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-15
      Ortszeit: 14:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
        Braustraße 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        Kontaktstelle(n): 04107
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-16

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