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Metalworking (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47289663)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gemeinde Herscheid
Номер конкурса: 47289663
Дата публикации: 20-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20231016Regional or local authorityContract award noticeWorksOpen procedureEuropean UnionNot applicableLowest priceGeneral public services01A0301
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Gemeinde Herscheid
      Plettenberger Str. 27
      Herscheid
      58849
      Germany
      Telefon: +49 2357/9093-0
      E-Mail: Vergabestelle@herscheid.de
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    3. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Europaweites offenes Verfahren der Gemeinde Herscheid zur Vergabe zur Vergabe von Schlosserarbeiten am Bildungszentrum Rahlenberg in Herscheid

      2. CPV-Code Hauptteil:
        45262670, 45262600
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Am Gebäude des Bildungszentrum Rahlenberg wird die Verglasung des Verbindungsganges ausgetauscht. Hierbei soll eine Verblendung von Fensterflügeln mit Lochblech erfolgen.

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45262600
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Bergstraße 5, 58849 Herscheid

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftragnehmer schuldet die Verblendung von Fensterflügeln mit Lochblech.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 163-513209
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Bietergemeinschaften:

      Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte "Formblatt für Bietergemeinschaften" (Anlage 6) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen Fremdnachweise nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.

      Eignungsleihe:

      Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu ist/sind diese bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung des "Formblatts Eignungsleihe" (Anlage 8) zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" (Anlage 8a) einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise dem Angebot beizufügen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot auch von diesem Dritten eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB vorzulegen. Hierfür ist die Anlage 3 zur Angebotsaufforderung zu verwenden.

      Unterauftragnehmer:

      Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im "Formblatt Einbeziehung von Unterauftragnehmern" (Anlage 7) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 7 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" (Anlage 7a) mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Unterauftragnehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 7 die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 7a, nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Anterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/ der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Anlage 3 zur Angebotsaufforderung.

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Telefon: +49 251-4113514
        Fax: +49 251-41183514
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die

        Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen

        gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:

        Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

        § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens

        gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

        nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,

        hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der

        Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage

        nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der

        Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

        Vergabekammer Westfalen
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Telefon: +49 251-4113514
        Fax: +49 251-41183514
    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-16

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