Custom software development services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47289600) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - Номер конкурса: 47289600 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Portierung der eAkte Schnittstelle (SOAP-Webservice) in Microservice Anwendung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023JWE000007Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt für den Bereich IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) IT-Dienstleistungen mit folgenden Themenschwerpunkten aus:
• Portierung der bestehenden eAkte Schnittstelle (Java Anwendung mit SOAP-Webservices) in eine Microservice Anwendung auf Kubernetes
• Migration und Erweiterung der bestehenden Laufzeitumgebungen
• Konzeptionierung und Aufbau eines Log-Managements
• Beratungs- und Programmierleistungen im Rahmen von Fachverfahrensanbindungen an die eAkte Schnittstelle
• Konzeptions- und Programmierleistungen zur Weiterentwicklung der eAkte Schnittstelle
Der überwiegende Teil der Aufgaben im Rahmen dieser Dienstleistungen wird eigenverantwortlich durch das eingesetzte Personal des Auftragnehmers erbracht. Die Steuerung der Aufgabendurchführung wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu 10% in den Räumlichkeiten des LDBV / IT-DLZ in München oder Augsburg zu erbringen. Bis zu 90% können mit Zustimmung des Auftraggebers per remote geleistet werden.
Der Leistungsumfang beträgt 220 Personentage (Abruf vs. bis 28.02.2025) mit einer Option (Wahlrecht des Auftraggebers) zur Erhöhung um weitere 220 Personentage.
Die Leistung soll von einer Person erbracht werden.
Geplanter Leistungsbeginn ist der 01.03.2024.
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt für den Bereich IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) IT-Dienstleistungen mit folgenden Themenschwerpunkten aus:
• Portierung der bestehenden eAkte Schnittstelle (Java Anwendung mit SOAP-Webservices) in eine Microservice Anwendung auf Kubernetes
• Migration und Erweiterung der bestehenden Laufzeitumgebungen
• Konzeptionierung und Aufbau eines Log-Managements
• Beratungs- und Programmierleistungen im Rahmen von Fachverfahrensanbindungen an die eAkte Schnittstelle
• Konzeptions- und Programmierleistungen zur Weiterentwicklung der eAkte Schnittstelle
Der überwiegende Teil der Aufgaben im Rahmen dieser Dienstleistungen wird eigenverantwortlich durch das eingesetzte Personal des Auftragnehmers erbracht. Die Steuerung der Aufgabendurchführung wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu 10% in den Räumlichkeiten des LDBV / IT-DLZ in München oder Augsburg zu erbringen. Bis zu 90% können mit Zustimmung des Auftraggebers per remote geleistet werden.
Der Leistungsumfang beträgt 220 Personentage (Abruf vs. bis 28.02.2025) mit einer Option (Wahlrecht des Auftraggebers) zur Erhöhung um weitere 220 Personentage.
Die Leistung soll von einer Person erbracht werden.
Geplanter Leistungsbeginn ist der 01.03.2024.
Erhöhung des Abrufkontingentes um 220 Personentage.
Erhöhung des Abrufkontingentes um 220 Personentage.
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und den Auftragsgegenstand.
Referenzen über zwei vergleichbare, erfolgreich durchgeführte Aufträge
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestanforderungen an die Referenzen:
- Beratungsleistung im Segment "Konzeption von Schnittstellen/-komponenten mit Java"
- Beendigungszeitpunkt des Referenzauftrages < 3 Jahre
- Gesamtzeitraum der Beteiligung am IT-Vorhaben: mind. 12 Monate
- Gesamtvolumen der Beteiligung am IT-Vorhaben in Personentagen: mind. 200 PT
- Scientology Schutzerklärung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Berater
- Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals nach Stufe Ü1
- Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.