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Repair and maintenance services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47289360)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Technische Universität München
Номер конкурса: 47289360
Дата публикации: 20-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20231016Body governed by public lawContract award noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableThe most economic tenderEducation01C0301
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Technische Universität München
      Arcisstraße 21
      München
      80333
      Germany
      E-Mail: sg453-service@zv.tum.de
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    3. Haupttätigkeit(en):
      Bildung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        ex post Bekanntmachung: Tafelanlagen TUM Campus Garching

        Referenznummer der Bekanntmachung: 057/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        50000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Wartung und Prüfung von Tafelanlagen für den TUM Campus in Garching.

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Wartung und Prüfung von Tafelanlagen für den TUM Campus in Garching. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung geregelt, die als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Vom AN weiterhin zu beachten ist das übergreifende FM Betriebskonzept, das den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügt ist.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Implementierungskonzept / Gewichtung: 10
        Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Personalorganisationskonzept / Gewichtung: 20
        Preis - Gewichtung: 70
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 168-526529
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,

      - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

      - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

      - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,

      - dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,

      - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

      Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten.

      Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage 10 den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YK06TMB

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstraße 39
        München
        80538
        Germany
        Telefon: +49 8921762411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über

        die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine

        Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs

        beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-16

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