Engineering design services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47288259) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abwasserverband Friesenheim Номер конкурса: 47288259 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ertüchtigung der technischen Abwasseranlagen in Friesenheim
Referenznummer der Bekanntmachung: AbwasseranlagenVergabe der Planungsleistungen zur Ertüchtigung der technischen Abwasseranlagen - Abwasserverband Friesenheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Abwasserverband Friesenheim betreibt die Kläranlage Schuttern. Das Einzugsgebiet der Kläranlage erstreckt sich über die gesamte Gemeinde Friesenheim mit dem Hauptort sowie die Ortsteile Oberschopfheim, Oberweier, Heiligenzell und Schuttern, sowie der Gemeinde Meißenheim (Ortsteil Kürzell), der Gemeinde Neurid (Ortsteil Schutterzell) und der Gemeinde Lahr mit dem Ortsteil Hugsweier sowie der Flugplatz Lahr.
Der Abwasserverband betreibt ebenso das zugehörige, weitreichende Abwassernetz mit Schmutzwasserpumpwerken, welche das Abwasser zur Kläranlage Friesenheim heben, Regenwasserpumpwerken sowie Entlastungsbauwerken in Form von Regenüberlaufbecken und Regenrückhaltebecken, die bei Regen die Zulaufmenge begrenzen und das in die Vorfluter entlastete Mischwasser vorreinigen.
Die Technik der Pumpwerke und Regenbecken ist zum großen Teil zwischen 30 und 40 Jahre alt und daher erneuerungsbedürftig.
Zur Beurteilung der erforderlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung dieser technischen Anlagen wurde 2022 eine Studie zu Bestandbewertung in Auftrag gegeben. Diese liegt seit Dezember 2022 vor.
Es handelt sich in der Summe um
13 Pumpwerke
5 Regenüberlaufbecken
1 Abwassermessanlage
4 Rangierverteiler
Im Wesentlichen müssen die Elektroinstallationen erneuert werden und Notfallsysteme „Alleinarbeitsplatz“ eingerichtet werden. Bei den RÜB sind auch bauliche und maschinentechnische Ertüchtigungen vorgesehen. Ein neues Prozessleitsystem für alle Anlagen ist erforderlich. Deshalb ist es erforderlich, alle Anlagen steuerungstechnisch zu vereinheitlichen und in das System zu integrieren.
Die Umsetzung soll Zug um Zug erfolgen. Dazu wurden die Maßnahmen priorisiert von Priorität 1 bis 3, wobei die Notfallsystem für den Alleinarbeitsplatz bei allen Anlagen Priorität 1 hat.
Die Nettobausumme für alle Maßnahmen wird auf rund 1,9 Mio. € geschätzt.
Die für die Realisierung der Gesamtmaßnahme erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
Siehe ausführlich in Datei "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen_Ertüchtigung der technischen Abwasseranlagen_AV Friesenheim.pdf" in den Auftragsunterlagen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.