Supply services of personnel including temporary staff (Германия - Тендер #47287977) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: GELSENDIENSTE Номер конкурса: 47287977 Дата публикации: 20-10-2023 Сумма контракта: 28 333 653 (Российский рубль) Цена оригинальная: 480 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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AÜ Besetzung Pforte
Reference number: MT231016GD01Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit
einem Wirtschaftsteilnehmer über die Erbringung von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen eines Pförtners (m/w/d) für GELSENDIENSTE ganzjährig für den Zeitraum 01.
Dezember 2023 bis 30. November 2024.
Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen mit dreimal jährlicher Verlängerungsoption bis zu einer maximalen Gesamtvertragsdauer von 4 Jahren.
GELSENDIENSTE Wickingstr. 25a 45886 Gelsenkirchen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit
einem Wirtschaftsteilnehmer über die Erbringung von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen eines Pförtners (m/w/d) für GELSENDIENSTE ganzjährig für den Zeitraum 01.
Dezember 2023 bis 30. November 2024.
Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen mit dreimal jährlicher Verlängerungsoption bis zu einer maximalen Gesamtvertragsdauer von 4 Jahren.
Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen mit dreimal jährlicher Verlängerungsoption bis zu einer maximalen Gesamtvertragsdauer von 4 Jahren, nach der
der Vertrag automatisch, ohne weitere Kündigungsnotwendigkeit ausläuft. Spätestes Vertragsende ist somit der 30. November 2027. Die Verlängerungsoption gilt als ausgesprochen, wenn nicht spätestens zum 31.07. des jeweiligen Kalenderjahres von einer Partei schriftlich von der Nichtinanspruchnahme Gebrauch gemacht wird.
aktueller Handelsregisterauszug
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach $$ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen (Nachweis Eigenerklärung zur Eignung)
- Personenschäden: 2.500.000,- EUR
- Sachschäden: 2.500.000,- EUR
- zwei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen inklusive des zuständigen Ansperchpartner (einzutragen in "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen Gelsendienste_VgV"
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung
Innerhalb der nächsten Jahre,
2024 - 2026 je nach Anzahl der gezogenen Verlängerungsoptionen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DFCV
§160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Westfalen