Underground work other than tunnels, shafts and subways (Германия - Тендер #47287900) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtreinigung Hamburg AöR Номер конкурса: 47287900 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Infrastrukturmaßnahmen
Reference number: VOB OV 2023-241Bauleistungen für Unterirdische Wirtschaft, Außenanlagen und Errichtung eines Kompostlagers (VE 03) im Rahmen der Kapazitätserweiterung im Biogas- und Kompostwerk Bützberg am Standort Wulksfelder Damm 2, 22889 Tangstedt
Baustelleneinrichtung, Unterirdische Wirtschaft, Außenanlagen
Lot No: 1Bauleistungen für Unterirdische Wirtschaft, Außenanlagen und Errichtung eines Kompostlagers (VE 03) im Rahmen der Kapazitätserweiterung im Biogas- und Kompostwerk Bützberg am Standort Wulksfelder Damm 2, 22889 Tangstedt
Kompostlager, Rück- und Umbaumaßnahmen bestehendes Kompostlager
Lot No: 2Bauleistungen für Unterirdische Wirtschaft, Außenanlagen und Errichtung eines Kompostlagers (VE 03) im Rahmen der Kapazitätserweiterung im Biogas- und Kompostwerk Bützberg am Standort Wulksfelder Damm 2, 22889 Tangstedt
Technische Anlagen Außenbeleuchtung
Lot No: 3Bauleistungen für Unterirdische Wirtschaft, Außenanlagen und Errichtung eines Kompostlagers (VE 03) im Rahmen der Kapazitätserweiterung im Biogas- und Kompostwerk Bützberg am Standort Wulksfelder Damm 2, 22889 Tangstedt
I.1 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
I.2 - Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
I.3 - Eigenerklärung zu den Vorschriften betreffend RUS-Sanktionen
II.1 - Umsatz des Unternehmens
II.2 - Haftpflichtversicherung
II.3 - Eignungsleihe
III.1 - Referenzleistungen
III 2 - Beschäftigtenzahl
III 3 - Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung
III 4 - Nachweis zu eingesetzten Umweltmanagementmaßnahmen
III 5 - Angaben zum Lieferkettenmanagement – und Überwachungssystem
III 6 - Nachweis einer entsprechenden Betriebsgenehmigung / Betriebserlaubnis
III 7 - Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Minimum level(s) of standards possibly required:III.1 - mind. zwei Referenzprojekte
Der Auftraggeber stellt im Rahmen der Ausschreibung das Formblatt 225a „Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1“ zur Verfügung. Hierzu verweist der Auftraggeber auf die Ausführungen des Formblattes sowie des beigefügten Hinweisblattes. Ggf. nicht angegebene Stoffpreise können hiernach nicht nachgefordert werden.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadtreinigung Hamburg AöR