Advertising and marketing services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47287425) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hamburger Hochbahn AG Номер конкурса: 47287425 Дата публикации: 20-10-2023 Сумма контракта: 354 170 662 (Российский рубль) Цена оригинальная: 6 000 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Promotionagentur [aa]
Referenznummer der Bekanntmachung: FE3-901-20231016_TNWGegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung einer Promotionagentur. Die zukünftige Agentur wird primär damit beschäftigt sein, Promotionaktionen und Fahrgastinformationen für die Hochbahn durchzuführen.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Zur Information unserer Fahrgäste während laufender Streckensperrungen und zur Unterstützung der Fahrzeugabfertigung wird stationäres Personal eingesetzt. Um die unangenehmen
Auswirkungen einer Streckensperrung für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, werden Sperrungen zumeist an Wochenenden oder in gebündelter Form über einen längeren Zeitraum vor allem in den Ferien umgesetzt. In diesen Zeiten ist vereinzelt ein hoher Personalbedarf von bis zu 80 Personen am Tag abzudecken. Andererseits kann es Zeiträume geben, in denen über einen
längeren Zeitraum (mehrere Monate) keine fahrgastrelevanten Sperrungen stattfinden und somit kein Personal benötigt wird.
Darüber hinaus benötigt die HOCHBAHN qualifiziertes Personal für zahlreiche Maßnahmen der direkten Kundenansprache z. B. bei Veranstaltungen oder mittels begleitender Promotionaktionen
Der Vertrag soll mit einer Laufzeit von 2 Jahren und den Optionen für maximal 6 Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen werden. Somit ist eine maximale Vertragslaufzeit von 8 Jahren möglich.
- Bewerber haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die HOCHBAHN aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
a) Aktuelle Bankerklärung, aus der sich ableiten lässt, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen.
b) Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Versicherungspolice, wonach der Bewerber über eine Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 5.000.000,-EUR) und Vermögensversicherung (mind. 2.000.000,- EUR) abdeckt.
c) Jahresabschlüsse der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Sozialversicherung
- Benennung und Beschreibung von Referenzprojekten, die mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf das Auftragsvolumen und die Leistung, vergleichbar sind
gemäß Verdingungsunterlagen
gemäß Verdingungsunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36THQ
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg