Vehicles for the emergency services (Германия - Тендер #47287273) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Horstmar Номер конкурса: 47287273 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges vom Typ HLF 20
Reference number: 30-01.59.06-06-23-EUBeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges vom Typ LF 20 KatS korrigiert auf den neuen Typ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistung als Gesamtleistung zu vergeben, wenn z.B. durch die Gewährung eines Nachlasses bei Zuschlag auf beide Lose (Los 1 und Los 2) die Gesamtleistung wirtschaftlicher ist als die einzelne Vergabe der Lose.
Fahrgestell und Aufbau
Lot No: 1Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar - Löschzug Leer Naher Weg 6 48612 Horstmar Erfüllungsort der Leistung ist das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar - Löschzug Leer, Naher Weg 6, D-48612 Horstmar. Der Gefahrenübergang erfolgt am Erfüllungsort nach Anlieferung des beim Auftragnehmer durch die Feuerwehr Horstmar mängelfrei abgenommenen Fahrzeugs am Erfüllungsort.
Feuerwehr-Fahrgestell mit einem feuerwehrtechnischen Aufbau einschließlich Gruppenkabine:
Die Stadt Horstmar beschafft für die Freiwillige Feuerwehr Horstmar - Löschzug Leer ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vom Typ HLF 20.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 27 wird besonders auf die Nutzung eines Allradantriebes, die Wasserdurchfahrtsfähigkeit von mind. 750 mm und den Funktionserhalt des Fahrzeuges bei Flächenbränden (Schutz vor Flammen- und Wärmeeinwirkung) hingewiesen. Die Verwendung eines Fahrgestelles mit einer Gesamtmasse von 16.000 kg unter Einhaltung der Gesamthöhe von 3.450 mm ist zu beachten. Der Anbieter muss sowohl das Fahrgestell als auch den feuerwehrtechnischen Aufbau als Gesamtleistung anbieten.
Mit den Optionen sollen technische Innovationen des jeweiligen Anbieters, die bei einer zu erwartenden Lieferzeit von ca. 30 Monaten erwartet werden können, ermöglicht werden.
Beladung
Lot No: 2Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar - Löschzug Leer Naher Weg 6 48612 Horstmar Erfüllungsort der Leistung ist das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar - Löschzug Leer, Naher Weg 6, D-48612 Horstmar. Der Gefahrenübergang erfolgt am Erfüllungsort nach Anlieferung des beim Auftragnehmer durch die Feuerwehr Horstmar mängelfrei abgenommenen Fahrzeugs am Erfüllungsort.
feuerwehrtechnische Beladung des in Los 1 beschriebenen Fahrgestelles und Fahrzeugaufbaues
Im Los 2 sind die Anforderungen an die neu zu beschaffende feuerwehrtechnische Beladung, die auf dem HLF 20 entsprechend DIN 14530 - Teil 27 gelagert werden soll, ausgeführt. Zusätzlich sind in einem geringen Umfang feuerwehrtechnische Ausrüstungen aufgeführt, die für die weitere Ausstattung der übrigen Löschfahr-zeuge der Feuerwehr Horstmar benötigt werden.
Durch die Optionen sollen technische Innovationen des jeweiligen Anbieters, die bei einer zu erwartenden Lieferzeit von ca. 30 Monaten erwartet werden können, ermöglicht werden.
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Los 1
- Nachweis Vertragswerkstatt
- Referenzen gleichwertiger Produkte
- Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker (des Aufbauherstellers) vor Ort
Los 2
- Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker vor Ort
Minimum level(s) of standards possibly required:Los 1
- Nachweis Vertragswerkstatt im Umkreis von 35 km vom Standort der Feuerwehr Horstmar sowie Betriebszeiten der Vertragswerkstatt und Reaktionszeiten im Reparaturfall
- Referenzen gleichwertiger Produkte in den letzten 2 Jahren
- Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker (des Aufbauherstellers) vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Los 2
- Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Los 1: Nach erteiltem Auftrag wird durch den Auftragnehmer die detaillierte Auftragsbestätigung vorgelegt. Nach Prüfung und Freigabe der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kann 1/3 der Auftragssumme angezahlt werden.
Nach der gemeinsamen Konstruktionsbesprechung und Vorlage des durch den Auftragnehmer erstellten und durch den Auftraggeber genehmigten detaillierten Gesprächsprotokolls einschließlich der Aufbauzeichnung kann wiederum 1/3 der Auftragssumme freigegeben werden.
Für beide Anzahlungen ist die Absicherung durch eine Bankbürgschaft erforderlich. Die restliche Summe wird dann nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe des Fahrzeuges angewiesen.
Los 2: Nach erteiltem Auftrag wird durch den Auftragnehmer die Auftragsbestätigung vorgelegt. Nach Prüfung und Freigabe der detaillierten Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kann 1/2 der Auftragssumme angezahlt werden.
Für die Anzahlung ist die Absicherung durch eine Bankbürgschaft erforderlich. Die restliche Summe wird dann nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder Anlieferung beim Auftragnehmer von Los 1 angewiesen.
Alternativ: Soweit von diesen Teilzahlungen mit Absicherung durch Bankbürgschaften kein Gebrauch gemacht werden soll, erfolgt die komplette Zahlung zu Los 1 nach Auslieferung des funktionsfähigen und mängelfreien Fahrzeuges, zu Los 2 nach Übergabe der mängelfreien feuerwehrtechnischen Beladung.
Mit Zuschlagserteilung gilt die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen entsprechend § 11 VOL/B als vereinbart.
Der Auftragnehmer hat die in diesen Vergabeunterlagen angegebenen Ausführungsfristen einzuhalten. Bei Überschreitung der Ausführungsfristen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber eine von ihm nach § 315 BGB festzusetzende Vertragsstrafe verlangen, deren Angemessenheit gerichtlich überprüft werden kann. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für jede vollendete Woche der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Wertes der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung angemessen ist, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % der zu erbringenden Leistung. Bei beiden Werten handelt es sich um Nettowerte. Die Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die §§ 339 bis 345 BGB.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum D3026
Information about authorised persons and opening procedure:Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.