Transport services (excl. Waste transport) (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47286980) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle Номер конкурса: 47286980 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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2023-0250, Schülerbeförderung der Gesamtschule Schlebusch zu verschiedenen Unterrichtsorten in Leverkusen für drei Schuljahre in 3 Losen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0250Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule Schlebusch zu Unterrichtsorten im Stadtgebiet Leverkusen
Sporthalle RTHC, Knochenbergsweg, 51373 Leverkusen
Los-Nr.: 1Gesamtschule Schlebusch Ophovener Straße 4 51375 Leverkusen diverse Unterrichtsorte in Leverkusen
Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule Schlebusch zu Unterrichtsorten im Stadtgebiet Leverkusen für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 in 3 Losen
Liga 20 Bismarkstr 127, Turnhalle Görresstr., 11, Ostermann Arena Bismarckstr. 125, alle 51373 Leverkusen und Tennis und Badminton Center Schloss Morsbroich, Hemmelrahter Weg 269, 51377 Leverkusen
Los-Nr.: 2Gesamtschule Schlebusch Ophovener Straße 4 51375 Leverkusen diverse Unterrichtsorte in Leverkusen
Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule Schlebusch zu Unterrichtsorten im Stadtgebiet Leverkusen für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 in 3 Losen
Heinrich-Lützenkirchen-Halle, Heinrich-Brüning-Str. 171, 51371 Leverkusen
Los-Nr.: 3Gesamtschule Schlebusch Ophovener Straße 4 51375 Leverkusen diverse Unterrichtsorte in Leverkusen
Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule Schlebusch zu Unterrichtsorten im Stadtgebiet Leverkusen für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 in 3 Losen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1.) Unterschriebenes Formblatt "VVB 633 - Angebotsschreiben VOL 07-2019"
2.) Formblatt "EE Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
3.) Formblatt "Eigenerklärung NRW-Sanktionen-EU"
4.) Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis je Los (Leistungsverzeichnis Lose 1-3) beziehungsweise eine durch die Bieterin / den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist
2. Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
3. Formular "Abfrage Unternehmensdaten für Eignungsprüfung"
Beabsichtigt eine Bieterin / ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages einer / eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1.) Nachweis über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung
2.) Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
3.) Urkalkulation
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bieterin / vom Bieter nachzuweisen, dass ihr / ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Keine
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1.) Geeignete Referenzen in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (siehe Vordruck "Referenzliste")
2.) Für alle als Fahrer / Fahrerin oder Begleitpersonen bei der Schülerbeförderung eingesetzten Personen muss ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Es ist eine Bestätigung einzureichen, aus der hervorgeht, dass für die zu vergebenden Fahrten nur Personal eingesetzt wird, für das ein entsprechendes erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 1 BZRG vorliegt und bei diesen keine einschlägigen Verurteilungen bestehen. (siehe Vordruck "Bestätigung Führungszeugnisse")
3.) Angabe, welche Teile des Auftrags die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt; Hinweis: Der Einsatz von Subunternehmern ist nur nach vorheriger Zustimmung des Fachbereichs Schulen möglich)
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1.) erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Verurteilungen gemäß Bundeszentralregistergesetz über das eingesetzte Personal (siehe oben)
2.) TÜV-Gutachten über die bestimmungsgemäße Verkehrstüchtigkeit der eingesetzten Fahrzeuge
3.) Angabe, welche Nachunternehmer der Unternehmer mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt; Hinweis: Der Einsatz von Subunternehmern ist nur nach vorheriger Zustimmung des Fachbereichs Schulen möglich)
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bieterin / vom Bieter nachzuweisen, dass ihr / ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Keine
Elektronische Angebotsöffnung
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Schuljahr 2026/27
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bezirksregierung Köln