Pipes and fittings (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47286886) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: MVV Netze GmbH Номер конкурса: 47286886 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kunststoffmantelrohr (KMR) Mannheim Maguerrestaße
Referenznummer der Bekanntmachung: 3447Lieferung von Kunststoffverbundmantelrohren (KMR) sowie Montagenebenleistungen. Das ausgeschriebene Material sowie die Montagenebenleistungen werden benötigt für das Bauvorhaben Mannheim, Maguerrestraße, Erneuerung Transportleitung West.
Lieferung von Kunststoffverbundmantelrohren (KMR) sowie Montagenebenleistungen.
1. (Eigen-)Erklärung, dass keine Steuer- oder Abgabeschulden vorliegen,
2. (Eigen-)Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger,
3. Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (max.6 Monate alt),
4. Kopie der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (max. 6 Monate alt),
5. (Eigen-)Erklärung, dass keine Insolvenz oder Liquidation beantragt oder eröffnet ist oder für die Mitglieder der Bietergemeinschaft beantragt oder eröffnet ist,
6. (Eigen-)Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
7. (Eigen-)Erklärung, dass alle Angaben in der Bewerbung wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Auflistung der erbrachten Leistungen und der diesbezügliche Umsatz (Geschäftsberichte) des Unternehmens in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern es sich hierbei um Leistungen handelt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen sind einzubeziehen.
1. Angabe von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte mit genauer Beschreibung von: Leistungsumfang, Auftragsumfang, Auftraggeber;
2. Prüfzeugnis für gerade KMR nach EN 253 und zusätzlich die Maßhaltigkeit nach FW 401 sowie Anforderungen an die PUR-Hartschaumdämmung gem. EN 489
3. Prüfzeugnis für Fertig-T-Stücke und Fertig-Bogen nach EN 448 und zusätzlich die Maßhaltigkeit nach FW401
4. Prüfzeugnis für Erdeinbauarmaturen nach EN 488 und zusätzlich die Maßhaltigkeit nach FW 401
5. Prüfzeugnis für Muffen nach EN 489 und zusätzlich die Maßhaltigkeit nach FW 401
6. Eignungsnachweis nach FW 603, FW 605 und DVS2212-4
7. Nachweis der ISO-Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement, DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsystemnorm und DIN EN ISO 3834-3 schweißtechnische Qualitätsanforderungen
Bekanntmachungs-ID: CXRAYR4YRD0
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.