Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47286842) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg Номер конкурса: 47286842 Дата публикации: 20-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altmetall für den Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg
Die auszuschreibende Leistung wird im gegenständlichen Verfahren in vier Losen vergeben.
- Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von „Dosenschrott“
- Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von „Edelschrott“ sowie „Nichteisenmetallen aus Fe-/NE-Abscheidung“ sowie NE-Mischschrott
- Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung von Eisenmetallen aus Fe-/NE-Abscheidung sowie von Fe-Mischschrott
- Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung von „Recyclinghofschrott“
Übernahme, Transport und Verwertung von „Dosenschrott“
Los-Nr.: 1- ca. 900 Mg/a (inkl. Gestellung von zwei Containern)
Übernahme, Transport und Verwertung von „Edelschrott“ sowie „Nichteisenmetallen aus Fe-/NE-Abscheidung“ sowie NE-Mischschrott
Los-Nr.: 2- ca. 40 Mg/a „Edelschrott“ (inkl. Gestellung von einem Container)
- ca. 120 Mg/a „Nichteisenmetallen aus Fe-/NE-Abscheidung“ (inkl. Gestellung von drei Containern)
- ca. 50 Mg/a NE-Mischschrott (inkl. Gestellung von einem Container)
Übernahme, Transport und Verwertung von Eisenmetallen aus Fe-/NE-Abscheidung sowie von Fe-Mischschrott
Los-Nr.: 3- ca. 600 Mg/a „Eisenmetalle aus Fe-/NE-Abscheidung“ (inkl. Gestellung von drei Containern)
- ca. 120 Mg/a Fe-Mischschrott (inkl. Gestellung von zwei Containern)
Übernahme, Transport und Verwertung von „Recyclinghofschrott“
Los-Nr.: 4- ca. 200 Mg/a (inkl. Gestellung von drei Containern)
Lose 1 bis 4:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz,
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Lose 1 bis 4:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Lose 1 bis 4:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von Metallschrott
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Lose 1 bis 4:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von mind. 200 Mg pro Jahr Metallschrott. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu mehreren Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
Lose 1 bis 4:
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.