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Transport services (excl. Waste transport) (Германия - Тендер #47286771)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Номер конкурса: 47286771
Дата публикации: 20-10-2023
Сумма контракта: 354 170 662 (Российский рубль) Цена оригинальная: 6 000 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023101720231120 10:00Utilities entityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderUrban railway / light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services01G0501
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
      Holzmarktstraße 15-17
      Berlin
      10179
      Germany
      E-mail: Einkauf.2@bvg.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189ba66b418-7caf371f9327956c
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189ba66b418-7caf371f9327956c

    4. Type of the contracting authority:
    5. Main activity:
      Urban railway, tramway, trolleybus or bus services
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen

        Reference number: FG1-0538-2023
      2. Main CPV code:
        60000000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2024 und losweise jährlich optional für die Kalenderjahre 2025 bis max. bis 2029 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der

        Ausschreibung. Die Leistung wird ausgeschrieben in fünf voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen.

        Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der Bieter für ein von fünf (Mengen) Losen ein Angebot unterbreitet; eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer erfolgt dabei nicht. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot eines Bieters, das im Angebotsformular bei Losnummer 1 eingetragen ist, auch in die Bewertung für das Los 2, 3, 4 und 5 mit einbeziehen, wenn das Angebot im Ergebnis der

        Auswertung für Los 1 keine Berücksichtigung gefunden hat, also das Angebot nicht für den Zuschlag von Los 1 vorgesehen ist.

        Eine Angebotslegung für fünf Lose erfolgt in der Weise, dass der Bieter für fünf von fünf (Mengen) Losen ein Angebot unterbreitet, auch hier erfolgt keine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer für das eine oder andere Angebot. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis in die Bewertung für das Los 1 einbeziehen (bzw. wird der AG bei identischen Preisen für die 5 Lose, ein Angebot des Bieters bei der Bewertung von Los 1 berücksichtigen). Ist dieses Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis bei Los 1 nicht erfolgreich, wird es bei der Bewertung für die Lose 2, 3, 4, und 5 erneut in die Bewertung einbezogen; in diesem Fall würde das Angebot mit dem höheren Gesamtpreis insgesamt nicht in die Bewertung einbezogen werden, also weder in die Bewertung für Los 1 noch für die Lose 2, 3, 4, und 5. Ist das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis (bzw. bei identischen Preisen das bewertete Angebot) bei Los 1 erfolgreich, wird bei der Bewertung für die Lose 2, 3, 4 und 5 das weitere Angebot des Bieters in die Bewertung einbezogen.

        ACHTUNG: Die BVG führte zum Thema SEV-Leistungen

        bereits ein Vergabeverfahren mit 2 Losen durch (vgl. 2022/S121-345441) ein Vergabeverfahren mit 4 Losen (vgl. 2022/S177-502452 und ein Vergabeverfahren mit 5 Losen (vgl. 2022/S204-582942 durch. Mit der vorliegenden Ausschreibung werden fünf weitere Lose eines einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG

        (also eines einheitlichen öffentlichen Auftrags, unterteilt in insgesamt sechszehn Lose) bekannt gemacht. Bei den Anforderungen der Eignung sind die beiden bereits

        ausgeschriebenen Lose zu berücksichtigen (vgl. Ziffer III.1.1. bis III.1.3).

      5. Estimated total value:
        Value excluding VAT: 6 000 000.00 EUR
      6. Information about lots:
        Tenders may be submitted for: all lots
    2. Description
      1. Title:

        Leistungszeitraum vom 01.03.2024-31.12.2024

        Lot No: 1
      2. Additional CPV code(s):
        60000000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Berlin/Brandenburg

      4. Description of the procurement:

        Leistungsumfang

        (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst.

        Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich.

        (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang:

        1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca.

        20.000 Betriebsstunden an.

        (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 und in den Optionszeiträumen mindestens 16.000 und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen

        Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für 2024 und die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen maximalen Abrufvolumina, also insgesamt 132.000 Betriebsstunden.

        (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in:

        - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin,

        - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin,

        - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin,

        - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin,

        - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin,

        - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin,

        - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und

        - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin.

        Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben.

        (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet.

        (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

        (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt.

        (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen.

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-03-01
        End: 2024-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: yesDescription of options:

        losweise jährliche Optionen für weitere Leistungszeiträume ab 01.01.2025 - max. 31.12.2029

      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
      14. Title:

        Leistungszeitraum vom 01.03.2024-31.12.2024

        Lot No: 2
      15. Additional CPV code(s):
        60000000
      16. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Berlin/Brandenburg

      17. Description of the procurement:

        Leistungsumfang

        (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst.

        Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich.

        (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang:

        1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca.

        20.000 Betriebsstunden an.

        (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 und in den Optionszeiträumen mindestens 16.000 und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen

        Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für 2024 und die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen maximalen Abrufvolumina, also insgesamt 132.000 Betriebsstunden.

        (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in:

        - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin,

        - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin,

        - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin,

        - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin,

        - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin,

        - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin,

        - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und

        - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin.

        Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben.

        (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet.

        (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

        (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt.

        (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen.

      18. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      19. Estimated value:

      20. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-03-01
        End: 2024-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      21. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      22. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      23. Information about options:
        Options: yesDescription of options:

        siehe Punkt II.2.11)

      24. Information about electronic catalogues:

      25. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      26. Additional information:
      27. Title:

        Leistungszeitraum vom 01.03.2024-31.12.2024

        Lot No: 3
      28. Additional CPV code(s):
        60000000
      29. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Berlin/Brandenburg

      30. Description of the procurement:

        Leistungsumfang

        (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst.

        Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich.

        (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang:

        1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca.

        20.000 Betriebsstunden an.

        (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 und in den Optionszeiträumen mindestens 16.000 und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen

        Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für 2024 und die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen maximalen Abrufvolumina, also insgesamt 132.000 Betriebsstunden.

        (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in:

        - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin,

        - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin,

        - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin,

        - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin,

        - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin,

        - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin,

        - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und

        - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin.

        Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben.

        (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet.

        (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

        (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt.

        (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen.

      31. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      32. Estimated value:

      33. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-03-01
        End: 2024-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      34. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      35. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      36. Information about options:
        Options: yesDescription of options:

        siehe Punkt II 2.11)

      37. Information about electronic catalogues:

      38. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      39. Additional information:
      40. Title:

        Leistungszeitraum vom 01.03.2024-31.12.2024

        Lot No: 4
      41. Additional CPV code(s):
        60000000
      42. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Berlin/Brandenburg

      43. Description of the procurement:

        Leistungsumfang

        (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst.

        Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich.

        (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang:

        1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca.

        20.000 Betriebsstunden an.

        (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 und in den Optionszeiträumen mindestens 16.000 und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen

        Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für 2024 und die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen maximalen Abrufvolumina, also insgesamt 132.000 Betriebsstunden.

        (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in:

        - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin,

        - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin,

        - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin,

        - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin,

        - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin,

        - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin,

        - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und

        - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin.

        Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben.

        (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet.

        (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

        (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt.

        (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen.

      44. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      45. Estimated value:

      46. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-03-01
        End: 2024-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      47. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      48. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      49. Information about options:
        Options: yesDescription of options:

        siehe Punkt II 2.11)

      50. Information about electronic catalogues:

      51. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      52. Additional information:
      53. Title:

        Leistungszeitraum vom 01.03.2024-31.12.2024

        Lot No: 5
      54. Additional CPV code(s):
        60000000
      55. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Berlin/Brandenburg

      56. Description of the procurement:

        Leistungsumfang

        (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst.

        Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich.

        (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang:

        1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca.

        20.000 Betriebsstunden an.

        (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 und in den Optionszeiträumen mindestens 16.000 und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen

        Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für 2024 und die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen maximalen Abrufvolumina, also insgesamt 132.000 Betriebsstunden.

        (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in:

        - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin,

        - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin,

        - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin,

        - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin,

        - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin,

        - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin,

        - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und

        - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin.

        Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben.

        (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet.

        (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

        (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt.

        (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen.

      57. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      58. Estimated value:

      59. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-03-01
        End: 2024-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      60. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      61. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      62. Information about options:
        Options: yesDescription of options:

        siehe Punkt II 2.11)

      63. Information about electronic catalogues:

      64. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      65. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von

        jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

        1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.

        2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.

        3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21

        Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.

        4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.

        5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19

        Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.

        6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.

        7. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (mind. 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig und im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr § 42 und/oder § 43 und/oder 46 PBefG (vgl.III.2.2.))

        9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

        Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        1. Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen

        Geschäftsjahren, wobei nur der

        jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit

        Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden

        Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind

        Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).

        Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von 500.000,00 EUR je Geschäftsjahr je Los mit Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen des AG´s zur Fahrgastbeförderung).

        Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle sechszehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von zwei Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S121-345441, zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452) und zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942. Für die ersten elf Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragsnehmer dieser elf Lose haben dies bei den Umsatzanforderungen zu berücksichtigen, d. h. für jedes bereits erhaltene Los ist ein jährlicher Umsatz i.H.v. 500.000,00 EUR bereits"verbraucht", kann also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren fünf ausgeschriebenen Lose nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Umsatzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter seinen Umsatz insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Umsätze).

        Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        1. Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen, die in

        den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden.

        Vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von

        Fahrleistungen mit Omnibussen zur

        Fahrgastbeförderung zum Gegenstand haben.

        Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes

        Referenzprojekt:

        a) Name und Adresse des Referenzgebers; eine Aufforderung

        zur

        Benennung

        eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit

        Telefonnummer und

        E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

        b) Zeitraum der Leistungserbringung

        c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung

        d) Erbrachte Betriebsstunden

        Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der

        Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren.

        2. Personelle Ausstattung des Bieters

        (durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder

        erbracht haben)

        Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Mindestanforderung: Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich für

        Los 1: von mindestens 7.500 Betriebsstunden

        Los 2: von mindestens 7.500 Betriebsstunden

        Los 3: von mindestens 7.500 Betriebsstunden

        Los 4: von mindestens 7.500 Betriebsstunden

        Los 5: von mindestens 7.500 Betriebsstunden

        in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen.

        Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen die jährlichen Betriebsstunden mindestens in der Summe der vorgenannten Betriebsstunden für die angebotenen

        Lose je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).

        Definition Betriebsstunden für die Eignungsfeststellung: Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt wird.

        Hinweis: Diese Anforderung bezieht sich auf alle sechszehn Lose des einheitlichen Beschaffungsbedarfs der BVG (vgl. zur Bekanntmachung von zwei Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S121-345441, zur Bekanntmachung von vier weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S177-502452 und zur Bekanntmachung von fünf weiteren Losen Amtsblatt der EU Nr. 2022/S204-582942 (vgl. auch Ziffer II.1.2). Für die ersten elf Lose der einheitlichen Ausschreibung ist bereits der Zuschlag erteilt worden. Auftragnehmer dieser elf Lose haben dies bei den Mindestanforderungen der Betriebsstunden zu berücksichtigen, d.h. für jedes bereits erhaltene Los sind 11.000 bzw. 12.000 Betriebsstunden (je nach Los) jährlich bereits "verbraucht", können also bei der Ermittlung der Eignung für die weiteren fünf ausgeschriebenen Lose (aktuell 7.500 Betriebsstunden) nicht mitberücksichtigt werden. Bei den Referenzangaben hat ein etwaig betroffener Bieter die Betriebsstunden insgesamt anzugeben (also einschließlich der für etwaig bereits bezuschlagte Lose "verbrauchten" Betriebsstunden).

        Siehe hierzu Berechnungshilfe Eigenerklärung.

        zu2) keine Mindestanforderungen

        Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.

      4. Information about reserved contracts:
      5. Deposits and guarantees required:

        entfällt

      6. Main financing conditions and payment arrangements and/or reference to the relevant provisions governing them:

        siehe Vergabeunterlagen

      7. Legal form to be taken by the group of economic operators to whom the contract is to be awarded:

        gesamtschuldnerisch haftend

    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:

        Contract performance conditions:

        Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu

        ein Formular zur Verfügung.

        Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen,

        also mind. die Entgeltvorgaben des TV-Nahverkehr Berlin in der jeweils geltenden Fassung (aktuelle Fassung vom 01.07.2023)

        einzuhalten.

        Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

        - Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder § 46 PBefG sein.

        - Die vom AN für die Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrer*innen müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

        - Des Weiteren ist jegliche Kommunikation zwischen dem AN und der BVG in deutscher Sprache zu führen; alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.

        - Absolvierung eines (kostenloses) 7- tägigen ÖPNV Kurses beim AG vor Einsatz des Fahrpersonals des AN

        Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags

        einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
        Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with several operators
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-11-20
      Local time: 10:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2024-01-15
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-11-20
      Local time: 10:00
      Information about authorised persons and opening procedure:

      entfällt

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      entfällt

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin- Luther- Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Contact person: 10825
        Telephone: +49 30-9013-8316
        Fax: +49 30-9013-7613
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        § 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        § 160 GWB

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-10-17

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