Geotechnical engineering services (Германия - Тендер #47143994) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hamburg Port Authority AöR Номер конкурса: 47143994 Дата публикации: 16-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung - Umweltgeologische und geotechnische Untersuchungen
Reference number: RI-3020-23-O-EUUmweltgeologische und geotechnische Untersuchungen sollen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung vergeben werden.
Die Leistungen beinhalten im Einzelnen:
- Entnahme von Schotter- und Bodenproben zur Bestimmung und Klassifizierung der umweltgeologischen Belastung
- Baugrunduntersuchungen
- Abfalltechnische und geotechnische Begleitung von Baumaßnahmen
Hamburg
Es soll eine Rahmenvereinbarung für umweltgeologische und geotechnische Untersuchungen geschlossen werden. Der Auftraggeber geht nach seiner Auftragswertschätzung davon aus, dass auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. 180.000 EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen werden (geschätzter Auftragswert).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet auch kleinste Aufträge kurzfristig zu übernehmen. Der Auftragnehmer gewährleistet mit Angebotsabgabe innerhalb von 24 Stunden bei
„Havarieunfällen“ auf dem Baufeld innerhalb des Streckennetzes der HPA-Hafenbahn anwesend
zu sein.
Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens 50.000,00 EUR (netto) betragen. Der Auftraggeber
ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines
gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies, z.B. bei umfangreicheren
Bauvorhaben, als zweckmäßig ansieht.
Der Auftraggeber geht weiter davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als 2.000.000 EUR (netto) betragen wird (Höchstgrenze).
Der geschätzte Auftragswert sowie die Höchstgrenze sind nicht abschließend und verpflichten den
Auftraggeber nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer
hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch
hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Im Normalfall muss ein Einsatz innerhalb von 21 Tagen nach Beauftragung durch den AN
sichergestellt sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Arbeiten - auch
kleinere Aufträge - innerhalb der für die Einzelaufträge festgelegten Ausführungszeiten
auszuführen.
Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr, mit Option auf siebenmalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt insgesamt acht Jahre.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers. Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen (von Architektur- und) Ingenieurbüros".
siehe II.2.7)
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers. Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen (von Architektur- und) Ingenieurbüros". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
1.) Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister/Vereinsregister/Partnerschaftsregister/ Berufskammer ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
3.) Berufshaftpflichtversicherung
4.) Erklärung EU-Sanktionen
1.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen.
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
3.) Umsatz des Unternehmens während der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z.B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen.
1.) Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber.
2.) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten fünf Geschäftsjahren fest angestellten Beschäftigten ersichtlich ist.
3.) Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung für die Dienstleistung zur Verfügung steht).
4.) Beschreibung zur Gewährleistung der Qualität und Untersuchungs- sowie Forschungsmöglichkeiten).
5.) Nachweise/Qualifikationen seiner Mitarbeiter und Nachunternehmer
(Mindestanforderungen):
- Nachweis der Sachkunde, Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten
in kontaminierten Bereichen, gem. TRGS 524 (ehem. BGR 128)
- „Abfallbeauftragter“, Nachweis der Fachkunde, Betriebsbeauftragter für Abfall nach EfbV
und KrW-/AbfG i.Vm. BlmSchV
- Fachkundenachweis des Probennehmers zur Probennahme von mineralischen Abfällen
auf Grundlage der LAGA PN 98
- Nachweis der Sachkunde für Geotechnik gemäß RIL 836.0200 oder glw. Nachweis der
Fachkunde (Referenzen)
- Die zu beauftragenden Labore müssen eine Akkreditierung und Zertifizierung für den
geforderten Bereich nachweisen. Die Akkreditierungsurkunde eines Labors kann einmal
jährlich durch den AG abgefordert werden.
- Nachweis über Erfahrungen mit dem eANV-Verfahren.
6.) Die HPA als Abfallerzeuger nutzt das System „Zedal“-Providerlösung. Ein Nachweis zur Nutzung einer entsprechenden Providerlösung ist bei Angebotsabgabe anzugeben.
Minimum level(s) of standards possibly required:zu 5.) Nachweise/Qualifikationen seiner Mitarbeiter und Nachunternehmer
(Mindestanforderungen):
- Nachweis der Sachkunde, Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten
in kontaminierten Bereichen, gem. TRGS 524 (ehem. BGR 128)
- „Abfallbeauftragter“, Nachweis der Fachkunde, Betriebsbeauftragter für Abfall nach EfbV
und KrW-/AbfG i.Vm. BlmSchV
- Fachkundenachweis des Probennehmers zur Probennahme von mineralischen Abfällen
auf Grundlage der LAGA PN 98
- Nachweis der Sachkunde für Geotechnik gemäß RIL 836.0200 oder glw. Nachweis der
Fachkunde (Referenzen)
- Die zu beauftragenden Labore müssen eine Akkreditierung und Zertifizierung für den
geforderten Bereich nachweisen. Die Akkreditierungsurkunde eines Labors kann einmal
jährlich durch den AG abgefordert werden.
- Nachweis über Erfahrungen mit dem eANV-Verfahren.
zu 6.) Die HPA als Abfallerzeuger nutzt das System „Zedal“-Providerlösung. Ein Nachweis zur Nutzung einer entsprechenden Providerlösung ist bei Angebotsabgabe anzugeben.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Ausschreibungsstelle
Information about authorised persons and opening procedure:Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
2031
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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