Multimedia equipment (Германия - Тендер #47143801) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement Номер конкурса: 47143801 Дата публикации: 16-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
audiovisuelle Medientechnik - Pleisterschule
Reference number: 2023-0866-40Lieferung und Montage von digitaler Präsentationstechnik und Ausstattung einer Aula
Pleisterschule An der Konradkirche 48155 Münster Es handelt sich um einen Neubau
Gegenstand der Leistungen des AN sind die Audiovisuellen Medienanlagen für die Bereiche Mensa und Forum. Das Gewerk setzt sich aus den Bereichen Bild-, Ton- und Steuerungstechnik zusammen. Der Leistungsumfang besteht für
jede Materialposition aus Lieferung, fachgerechter Montage, Verkabelung, Inbetriebnahme und Funktionstest. Abschließend erfolgt ein Geräte übergreifender Funktionstest der gesamten AV-Anlage.
Die Bildtechnik beinhaltet eine Großbildanzeige für allgemeine Informationen und Präsentationen in Form eines Projektors mit Aufprojektion auf eine motorische Bildwand.
Die Tontechnik beinhaltet eine fest installierte Beschallungsanlage mit induktiver Hörunterstützung für den gesamten Bereich. Für den davor liegenden, überdachten Außenbereich wurden zwei mobile Lautsprecher geplant, die über
Lautsprecheranschlüsse in der Außenwand versorgt werden.
Die Steuerungstechnik dient der übergeordneten Bedienung der AV-Geräte über ein neben der Bildwand montiertes Touchpanel.
Ausgeführte Vorarbeiten und Leistungen / Gleichzeitig laufende Arbeiten: Die Raumverkabelung für die AV-Medientechnik wird zum größten Teil bereits im Vorfeld durch das Gewerk Elektro ausgeführt. Die Feininstallation erfolgt zeitgleich mit den anderen TGA-Gewerken.
Einbau Hörschleife, Beamerdeckenhalterung, Beamerleinwandgehäuse ca. KW 10-13 2024, Einbau aktive Medientechnik nach Endreinigung ca. KW 26 -28 2024
Münster
Information about authorised persons and opening procedure:Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement