Police station construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47143466) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement Номер конкурса: 47143466 Дата публикации: 16-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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23O20255 Bundespolizei Ludwigsdorf - Umbau Gebäude 4 und 9 mit Verbinder
Referenznummer der Bekanntmachung: 23O20255Trockenbauarbeiten 1.BA (Geb.4 und Verbinder)
Bundespolizei Ludwigsdorf - Umbau Gebäude 4 und 9 mit Verbinder
An der Autobahn, 02828 Görlitz-Ludwigsdorf
Gebäude 4:
- 75 m Trägerbekl. rechteckig 3‐seitig und 2‐seitig F90 UK Gipsfaserpl. D 25 mm Q3
- 18 m Stützenbekl. rechteckig 2, 3 und 4-seitig F90 UK Gipsfaserpl. D 30 mm Q3
- 13 m Ltg-Bekl rechteckig 3‐seitig F30 Gipspl.Vliesarmierung D 15 mm Q1
- 42 m Ltg-Bekl rund 2/3-seitig UK Stahlblechprofil verzinkt MW D 40 mm Gipspl. Baupl. A 2lagig Q3
- 24 m² Schachtwand H bis 4,0 m WD 115 mm Rw 38dB F90‐A UK Stahlblechprofil verzinkt, Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 60 mm WTR 3lagig Q3
- 45 m Trockenputz Gipspl. Baupl. A D 12,5 mm Stütze Abwickl. 1,35 m
- 70 m Abdichtung in/unter Wand W4-E Polymerbitumenbahn PYE-KTGKSP2,8 MSB-nQ Kaltselbstklebeverfahren
- 20 m² Trennwand H bis 3,5 m WD 100 mm Rw 50 dB UK Stahlblechprofil verzinkt
Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 40 mm 2lagig Gipsbaupl. H2 D 12,5 mm Q1
- 695 m² Trennwand H 3,5 m D 125-150 mm 50dB UK Stahlblechprofil verzinkt Einfachständerwerk, Mineralwolle MW D 60 mm Gipspl. Baupl. A D 12,5+12,5 mm Q3 - 380 m² Trennwand H bis 3,5 m WD 126 mm bis 151 mm Rw 50 dB F30-A, RC2, UK
Stahlblechprofil verzinkt Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 60 mm 2lagig + Stahl 0,5 mm Q3
- 16 m² Trennwand H 3,5 m D 125 mm 50dB UK Stahlblechprofil verzinkt Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 60 mm Gipspl. Baupl. A D 12,5+12,5 mm Q1 - 80 m² Installationswand H bis 3,5 m WD 250-400 mm Rw 50 dB UK Stahlblechprofil verzinkt, Doppelständerwerk Mineralwolle MW D 40 mm Gipspl. Baupl. H2 2lagig Q1/ Q3
- 110 m² Vorsatzschale Vorwandinstallation Abst. 150-475 mm WD 75 mm UK Stahlblechprofil verzinkt Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 40 mm Gipspl. Baupl. H2 2lagig D 12,5 mm D 12,5 mm Q1
- 13 m² Vorsatzschale Zwischenabstützung H bis 3,5 m Abst. 100 mm WD 75 mm UK
Stahlblechprofil verz Einfachständerwerk Gipspl. Baupl. A 2lagig D 12,5 mm D 12,5 mm Q3
- 340 m² Unterdecke Gipspl. einlagig Baupl. A D 12,5 mm UK Stahlblechprofil verzinkt Tragprofil Q3
- 762 m² Unterdecke Gips-Lochpl. einlagig D 12,5 mm Akustikvlies UK Stahlblechprofil verzinkt, Tragprofil Mineralwolle MW D 40 mm Q3
- 42 m² Unterdecke Zementbaupl. 2lagig D 12,5 mm UK Stahlblechprofil verzinkt drucksteife Abhänger Abhänge-H 600 mm
- 18 m² Deckenbekl. Zementbaupl. einlagig D 12,5 mm zweilagig
- 6 m² Wandbekleidung Gummigranulat D42 mm
- 10 m² Wandbekleidung Akustikwandpaneelsystem alpha w= 1,00 Gesamtabmessungen
5400 mm x 1800 mm, Konstruktionshöhe von 45 mm
Verbinder:
- 14 m² Schachtwand H bis 3,5 m WD 90 mm Rw 50 dB F90-A UK Stahlblechprofil
verzinkt Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 40 mm Gipspl. Feuerschutzpl. DF 2lagig
- 225 m² Trennwand H bis 3,5 m WD 125 mm Rw 50 dB F30-A UK Stahlblechprofil verzinkt Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 60 mm 2lagig Q3
- 8 m² Installationswand H bis 3,5 m WD 250 mm Rw 50 dB UK Stahlblechprofil verzinkt Doppelständerwerk Mineralwolle MW D 40 mm Gipspl. Baupl. H2 2lagig Q3
- 15 m² Vorsatzschale H bis 3,5 m Abst. 150 mm WD 75 mm UK Stahlblechprofil verzinkt Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 40 mm Gipspl. Baupl. H2
- 10 m² Unterdecke Gipspl. einlagig Baupl. A D 12,5mm UK Stahlblechprofil verzinkt Tragprofil Q3
- 215 m² Unterdecke Gips-Lochpl. einlagig D 12,5 mm Akustikvlies UK Stahlblechprofil verzinkt Tragprofil Mineralwolle MW D 40 mm Q3
- 29 m² Doppelbodenrampe geneigt 6%, Bau-H 100-800 mm Kl.2 Schaltwartenkonstruktion UK Stahl verzinkt., Faserzementplatte
- 1 St. Verstärkungskonstruktion Profilstahl QRo 50x4 und RRo 90x50x4
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden mit dem Angebot gefordert:
1. Nachweis über den Eintrag im Handelsregister oder den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist.
2. Nachweis über die Gewerbeanmeldung
3. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft durch Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
4. Eigenerklärung, dass durch den Bewerber/ Bieter keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt. Dazu gehört die Erklärung, dass
a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 6 e EU VOB/A vorliegen,
b) der Bewerber/Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist,
c) für das Unternehmen kein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 6 EU VOB/A vorliegt,
d) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A zwar vorliegt, aber das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 4 genannten Eigenerklärungen/ Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 1 bis 3 angegebenen Nachweise/ Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 4 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleistungen.pdf
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Es müssen entsprechende Umsätze in mind. 3 Geschäftsjahren erzielt worden sein. Sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, können auch Umsätze bezogen auf das Kalenderjahr angegeben werden, auch wenn noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.
3. Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, durch:
a) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist. Andernfalls ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Betrieb nicht beitragspflichtig ist,
b) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie
c) Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 3 genannten Eigenerklärungen/ Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 3 angegebenen Nachweise/ Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 3 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleistungen.pdf
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
2. Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden drei Referenznachweise aus unterschiedlichen Kalenderjahren mit folgenden obligatorischen und fakultativen Angaben gefordert.
a) obligatorischen Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
b) fakultative Angaben: stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurde
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 2 genannten Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 2 angegebenen Nachweise/ Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 2 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleistungen.pdf
siehe Vergabeunterlagen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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