Laboratory, optical and precision equipments (excl. glasses) (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47143437) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Номер конкурса: 47143437 Дата публикации: 16-10-2023 Сумма контракта: 21 840 524 (Российский рубль) Цена оригинальная: 370 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Brennstoffzellen-Prüfstand für Vollzellen
Die Universität Freiburg beabsichtigt Brennstoffzellen-Prüfstand für Vollzellen zu beschaffen.
Die Universität Freiburg beabsichtigt Brennstoffzellen-Prüfstand für Vollzellen zu beschaffen.
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf die letzten 3 Jahren
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestanforderung für den Umsatz der Bietenden: 500.000,00 €
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.