Clinic construction work (Германия - Тендер #47070641) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: medius Kliniken gemeinnützige GmbH Номер конкурса: 47070641 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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0012 - medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT, 1.BA - Bodenbelagsarbeiten
Reference number: 0012.1091.0010012 - medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT, 1.BA - Bodenbelagsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsumfang (im Wesentlichen)
- PVC-Bodenbeläge:
R9: 7.300 m2
R10: 450 m2
R10-Holzoptik: 2.500 m2
leitfähig-R9: 800 m2
- PVC-Sockelstreifen mit Material:
R9: 6.900 m
R10: 550 m
R10-Holzoptik: 2.200 m
- PVC-Hohlkehlensockel: 600 m
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Bieter und Ihre Bevollmächtigen sind nicht zugelassen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.