Firefighting vehicles (Германия - Тендер #47070384) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Schöppingen vertreten durch die Kommunal Agentur NRW Номер конкурса: 47070384 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Gemeinde Schöppingen
Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Gemeinde Schöppingen aufgeteilt in
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell
Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau
Los 2 Beladung HLF 20 allgemein
Los 3 Beladung HLF 20 Rosenbauer
Los 4 Beladung HLF 20 Lukas
Hinweis: Die Ausschreibung gliedert sich in Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau und die Lose 2-4. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1, so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann.
Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist jede Kommune zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher werden die Lose 2 bis 4 jetzt veröffentlicht und zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das jeweilige Los genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell, Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau
Lot No: 1Gemeinde Schöppingen
Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Gemeinde Schöppingen aufgeteilt in
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell
Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau
Los 2 Beladung HLF 20 allgemein
Los 3 Beladung HLF 20 Rosenbauer
Los 4 Beladung HLF 20 Lukas
Hinweis: Die Ausschreibung gliedert sich in Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau und die Lose 2-4. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1, so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann.
Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist jede Kommune zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher werden die Lose 2 bis 4 jetzt veröffentlicht und zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das jeweilige Los genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Minimum level(s) of standards possibly required:siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Minimum level(s) of standards possibly required:siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Vergabekammer Westfalen