Logging services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47070182) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk Plauen Номер конкурса: 47070182 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Aufbereitung von Schadholz und Grünholzeinschlag (teilmechanisierte Holzernte incl. Rückung) im Forstbezirk Plauen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023FB12-0452-069Aufbereitung von Schadholz und Grünholzeinschlag (teilmechanisierte Holzernte incl. Zufällen und Rückung) im Forstbezirk Plauen
Revier Eich - Rützengrün
Los-Nr.: 1Nähe von 08228 Rützengrün
Holzernte komplett ca. 3133 fm Grünholz; Aufarbeitung Schadholz von ca 300 fm
Revier Eich - Rützengrün
Los-Nr.: 2Nähe 08228 Rützengrün
Holzernte komplett ca. 3040 fm; Aufarbeitung von ca. 500 fm Schadholz
Revier Eich - Hundshübel
Los-Nr.: 3Nähe 08328 Hundshübel
Holzernte komplett ca. 2810 fm; Aufarbeitung von ca. 500 fm Schadholz
Revier Eich - Rützengrün
Los-Nr.: 4Nähe 08228 Rützengrün
Holzernte komplett ca. 4010 fm; Aufarbeitung Schadholz ca. 500 fm
Revier Leubnitz - Leubnitz
Los-Nr.: 5Nähe 08412 Leubnitz
Holzernte komplett ca. 4872 fm; Aufarbeitung von ca. 2000 fm Schadholz
Revier Leubnitz - Leubnitz
Los-Nr.: 6Nähe 08412 Leubnitz
Holzernte Komplett ca. 3155 fm; Aufarbeitung von ca. 2000 fm Schadholz
Revier Trünzig - Reudnitz
Los-Nr.: 7Nähe 07987 Reudnitz
Holzernte komplett ca. 4463 fm; Aufarbeitung von ca. 400 fm Schadholz
Revier Trünzig - Reudnitz/Trünzig
Los-Nr.: 808428 Trünzig
Holzernte komplett ca. 4430 fm; Aufarbeitung von ca. 600 fm Schadholz
Revier Tiefenbrunn - Triebel
Los-Nr.: 9Nähe 08606 Triebel
Holzernte komplett ca. 4700 fm; Aufarbeitung von ca. 1600 fm Schadholz
Revier Tiefenbrunn - Triebel
Los-Nr.: 10Nähe 08606 Triebel
Holzernte komplett ca. 3880 fm; Aufarbeitung von ca. 3000 fm Schadholz
Revier Mittelhöhe - Rodau
Los-Nr.: 11Nähe 08539 Rodau
Holzernte komplett ca. 3576 fm; Aufarbeitung von ca. 2500 fm Schadholz
Revier Mittelhöhe - Rodau
Los-Nr.: 12Nähe 08539 Rodau
Holzernte komplett ca. 3600 fm; Aufarbeitung von ca. 4000 fm Schadholz
Revier Plauen - Kottengrün
Los-Nr.: 13Nähe 08223 Kottengrün
Holzernte komplett ca. 1375 fm; Aufarbeitung von ca. 1000 fm Schadholz
Revier Plauen - Syrau
Los-Nr.: 14Nähe 08548 Syrau
Holzernte komplett ca. 5120 fm; Aufarbeitung von ca. 1000 fm Schadholz
Revier Plauen - Syrau
Los-Nr.: 15Nähe 08548 Syrau
Holzernte komplett ca. 3000 fm; Aufarbeitung von ca. 2000 fm Schadholz
entfällt
entfällt
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen