Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47070021) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien Номер конкурса: 47070021 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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UHR Leibnizschule
Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2023-00216Unterhaltsreinigung 8.974,24 m², Grundreinigung 35.896,96 m², Reinigungsfachkraft, 3.124,80 Stunden, 6.830,00 m² Schulhofreinigung, 2000 Stunden Sonderreinigungen
Leibnizschule, Gebeschusstraße 22, 65929 Frankfurt am Main
Unterhaltsreinigung 8.974,24 m², Grundreinigung 35.896,96 m², Reinigungsfachkraft, 3.124,80 Stunden, 6.830,00 m² Schulhofreinigung, 2000 Stunden Sonderreinigungen
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option zur Verlängerung für zwei weitere Jahre. Sofern vom Auftragsgeber kein Widerspruch der Option auf Verlängerung bekanntgegeben wird, verlängert sich der Vertrag automatisch
um zwei weiteren Jahre. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung.
Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus der Handwerksrolle
(nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 Abs. 1 VgV.
1. Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal 5 Mio. € p. a. x 2, Tätigkeitsschäden bzw. Bearbeitungsschäden 5 Mio. € p. a. x 2, Schlüsselschäden 100.000 € p. a. x 2, sowie Umwelthaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden pauschal 5 Mio. € je
Schadenfall gemäß 9.2.9 der besonderen Vertragsbedingungen. Sollten diese Mindestdeckungssummen nicht nachgewiesen werden können, ist eine Erklärung der
Versicherung auf Erhöhung bis zu den geforderten Summen im Zuschlagsfall vorzulegen. (nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
2. Umsatzhöhe der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der ausgeschriebenen Reinigungsleistungen.
3.1 Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen, die von Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Schulen/Universitäten). Jede dieser Referenzen muss mindestens eine Gesamtgröße von 5000 m² aufweisen und darf nicht älter als zwei Jahre sein. Das beiliegende Formblatt "Anlage 3.1 der Bieter-Checkliste" ist zwingend auszufüllen.
3.2 Darstellung der Arbeitsorganisation für die ausgeschriebene Leistung. Ausführungen mindestens über: Objektübernahme und -vorbereitung sowie Darstellung der Einarbeitung, Reinigungsplan, Arbeitskleidung, Geräteeinsatz im Objekt, Reinigungsmittel /Chemie, ggf. mit Bilddarstellung.
3.3 Aktuelle Gesamtanzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen mit Aufschlüsselung der Beschäftigten in sozialversicherungspflichtige und geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
3.4 Benennung des /der Qualitätsbeauftragten Ihres Unternehmens
(Angabe: Name der Person und Qualifikation).
3.5 Aussagefähige Darstellung des Konzeptes zur Qualitätssicherung hinsichtlich Dokumentation und unangemeldeter Qualitätskontrollen in welcher Form und in
welchen Abständen erfolgen unangemeldete Qualitätskontrollen
(gem. § 9.2.7 der besonderen Vertragsbedingungen)? Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?
entfällt
entfällt
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).