Repair and maintenance services of electrical and mechanical building installations (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47069650) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Номер конкурса: 47069650 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Wartung, Funktions- und DGUV-Prüfung von handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen für das Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei (BPOL AFZ) in Bamberg (Vergabenummer VOEK 238-23)
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 238-23Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für:
Wartung, Funktions- und DGUV-Prüfung von handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen
WE: 146124: Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei (BPOLAFZ) in
Zollnerstraße 190; 96052 Bamberg
und die dazugehörige Außenstelle: Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei (BPOLAFZ) in
Armeestraße 40; 96050 Bamberg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die Wartung, Funktions- und DGUV-Prüfung von handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
- Wartung, Inspektion und Dokumentation der handbetätigten Anlagen allgemein
- Funktionsprüfung der Feststellanlagen (FSA)
- Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen
- Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
- zusätzliche Dokumentation (Pflege der Bestandslisten)
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistung:
- Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
- Stundenverrechnungssatz für Instandsetzungsleistungen
- Fahrtkostenpauschale
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Der Auftrag umfasst insgesamt 1.507 handbetätigte Anlagen (Anzahl Anlagen in Stück):
937 Stück Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
276 Stück Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
164 Stück Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
128 Stück Drehflügeltür; 2 TF; mit FSA
2 Stück Drehflügelfenster; 1 Flügel; ohne FSA
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Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen.
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Bei denen im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen besteht generell nur ein Anspruch auf Vergütung: ausschließlich nach gesonderter Beauftragung in Textform durch die AG und einen, zusammen mit der Rechnung eingereichten und von der AG bestätigten Leistungsnachweis. Ein pauschaler Anspruch auf Abrechnung besteht nicht!
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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch zwei Mal um jeweils zwei weitere/s Jahr/e, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Voraussetzung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ist folgende Qualifikation des Personals:
- Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677
- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)
Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen und sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend die weiteren Ausführungsbedingungen ((III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags) aufgelistet:
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
-
Hinweise zu den Anlagen:
In diesem LV sind 1.507 Stück handbetätigte Anlagen aufgeführt. Es handelt sich dabei um viele alte Türen, die stark abgenutzt sind bzw. beansprucht wurden. Einige davon sollen in den nächsten Jahren nach und nach erneuert werden. Zwar wurde letztes Jahr eine einmalige Wartung durchgeführt. Trotzdem muss mit einem höheren Aufwand, für die vom AN zu erbringenden Leistungen, gerechnet werden.
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Zeitraum der Leistungserbringung:
Der AN hat alle erforderlichen Leistung (Wartung, DGUV-V4-Prüfung), innerhalb dieses Zeitraums zu erbringen: 01. August - 30. September des jeweiligen Jahres. Die Priorität der Anlagen wird dem AN durch die AG vorgegeben.
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Einzusetzende Fachkräfte:
Für die Leistungserbringung, für alle Anlagen, hat der AN mindestens drei Fachkräfte zeitgleich einzusetzen.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540662&criteriaId=32626
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540662&criteriaId=32627
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540662&criteriaId=32625
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Sicherheitsbestimmungen
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter/innen die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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Verschwiegenheit/Datenschutz
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat seine Verschwiegenheit und die seiner Mitarbeiter sicherzustellen.
Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
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Zutrittsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten. Den Mitarbeitern des AN ist der Zutritt zu der Wirtschaftseinheit des BPOLAFZ nur gestattet:
- nach vorheriger Anmeldung, mit dem Formular / der Zugangskontrollliste, gem. Anlage C -09a - Zugangskontrollliste - BPOLAFZ
- Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses
Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Die eingesetzten Fachkräfte des ANs werden durch Mitarbeiter der Bundespolizei oder der BImA begleitet.
Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Zustimmung mit den im Wartungsvertrag genannten Personen oder Dienststellen.
Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten.
Vorherige Anmeldung
Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens
12 Werktage vor Auftragsausführung anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt mit dem mit dem Formular / der Zugangskontrollliste, gem. Anlage C-09a - Zugangskontrollliste - BPOLAFZ. Änderungen zu den vorgenannten Angaben sind unverzüglich vor Leistungserbringung selbstständig durch den AN mitzuteilen.
Die Anmeldung hat per E - Mail zu erfolgen und ist zu schicken an das Funktionspostfach: (Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.)
Gültiger Personalausweis / Reisepass
Für den Zutritt zur Liegenschaft ist der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen.
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Voraussetzung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ist folgende Qualifikation des Personals:
- Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677
- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)
Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen und sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend die weiteren Ausführungsbedingungen ((III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags) aufgelistet:
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
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Hinweise zu den Anlagen:
In diesem LV sind 1.507 Stück handbetätigte Anlagen aufgeführt. Es handelt sich dabei um viele alte Türen, die stark abgenutzt sind bzw. beansprucht wurden. Einige davon sollen in den nächsten Jahren nach und nach erneuert werden. Zwar wurde letztes Jahr eine einmalige Wartung durchgeführt. Trotzdem muss mit einem höheren Aufwand, für die vom AN zu erbringenden Leistungen, gerechnet werden.
-
Zeitraum der Leistungserbringung:
Der AN hat alle erforderlichen Leistung (Wartung, DGUV-V4-Prüfung), innerhalb dieses Zeitraums zu erbringen: 01. August - 30. September des jeweiligen Jahres. Die Priorität der Anlagen wird dem AN durch die AG vorgegeben.
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Einzusetzende Fachkräfte:
Für die Leistungserbringung, für alle Anlagen, hat der AN mindestens drei Fachkräfte zeitgleich einzusetzen.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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