Medical software package (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47068584) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kerckhoff-Klinik GmbH Номер конкурса: 47068584 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Einrichtung eines Telekonsils gemäß KHZG FTB 9
Referenznummer der Bekanntmachung: KK-2023-008Einrichtung von Lösungen für Telekonsile gemäß dem Fördertatbestand (FTB) Nr. 9 "Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§19 Abs. 1 Satz Nr. 9 KHSFV)"
Einrichtung eines Telekonsils zwischen Leistungserbringern
Los-Nr.: 1In diesem Los ist eine Telekonsil-Lösung (im Folgenden als TK-Lösung bezeichnet) für alle Fachabteilungen der Kerckhoff-Klinik zu etablieren, dass den "fachlichen inter- oder intradisziplinären sowie inter- und intrasektoralen Austausch" zwischen Leistungserbringern und medizinischen Einrichtungen ermöglicht.
Die Erbringung der medizinischen Dienstleistung durch den Konsilarzt im Rahmen des Telekonsils wie z. B. Konsil, Zweitmeinung, Expertenkonsultation ist nicht Be-standteil dieser Ausschreibung.
Eine Verlängerung bis zu 5 Vertragslaufjahren ist möglich
Der Mehrpreis für die Premiumwartung ( inkl. Updates & Upgrades) wird optional abgefragt.
Einrichtung eines Telekonsils verbunden mit einem Austausch von Bilddaten
Los-Nr.: 2In diesem Los ist eine Telekonsil-Lösung (im Folgenden als TK-TR-Lösung bezeich-net) im Verbund mit einer Teleradio¬logie für den Austausch von DICOM Bilddaten gemäß der Anlage 31a zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) zu etablieren. Die TK-TR-Lösung muss mit ihrer teleradiologischen Infrastruktur die apparativen Vo-raussetzungen für die Befundung und Durchführung von CT-Untersuchungen mit Notfallindikation außer¬halb der Regeldienstzeiten (d.h. Montag bis Freitag von 16:54 bis 08:00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags) umfassen.
- Angebotsformular - Angaben zur Eignung - Erklärung nach dem gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12. Dezember 2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuell gültigen Fassung) - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 - Eigenerklärung Russlandsanktionen - Lastenheft - Zuschlagskriterium II - Konzept - Zuschlagskriterium III - Zertifizierungen - Referenzformular - Liste der Mitwirkungsleistungen - Eigenerklärung Unternehmensdaten - Preisblatt - Vertrag
- Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
- Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV).
- Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren.
entfällt
entfällt
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)