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IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47068315)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Pforzheim
Номер конкурса: 47068315
Дата публикации: 13-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023100920231109 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Pforzheim
      Neues Rathaus, Marktplatz 1
      Pforzheim
      75175
      Germany
      Telefon: +49 723139-0
      E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
      Fax: +49 723139-2846
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18b145940c9-5a67a7968caffdca
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.vergabe24.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Einrichtung und laufende Bereitstellung eines Stellensuchportals

        Referenznummer der Bekanntmachung: JCP 2023.15
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Einrichtung und laufende Bereitstellung eines Stellensuchportals

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Pforzheim

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Eirichtung und laufende Bereitstellung eines Stellensuchportals für die Dauer von 48 Monaten

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Die Wertung erfolgt anhand der "Eignungsprüfung Wertung TWB". Wenn mehr als fünf wertbare Teilnahmeanträge mit gleicher Wertung eingehen entscheidet das Los ansonsten entscheidet die höchste Punktzahl

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        zu II.2.7) Die Angaben sind verpflichtend in der Veröffentlichung anzugeben aber noch nicht bekannt. Der Leistungszeitraum steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und muss mit der ausschreibenden Dienststelle abgestimmt werden.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        — Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oderHandelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.

        Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.

        Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.

        Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        — Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz (mind. 3 Mio Euro) in den letzten 4 Jahren.

        Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw.

        — Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall,

        — Eintragung in das Berufsregister,

        — Angaben zu einem Insolvenzverfahren,

        — Angaben ob sich die Firma in Liquidation befindet.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der Bieter muss zwingend sämtliche Anforderungen für die angebotene Leistung besitzen

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des Beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten.

        3 Referenzen der letzen 5 abgeschlossenen Jahre

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Mindestens eine der Referenzen muss vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein und mind. 75.000 € Netto pro Jahr betragen. Als vergleichbare Referenzen gelten Referenzen, welche die Leistungen Sicherheit in Objekten eines öffentlichen Auftraggebers umfassen oder Objekte mit hohem Publikumsverkehr umfassen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-09
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-11-23
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-02-29
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      zu II.2.7) Die Angaben sind verpflichtend in der Veröffentlichung anzugeben aber noch nicht bekannt. Der Leistungszeitraum steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und muss mit der ausschreibenden Dienststelle abgestimmt werden.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 721926-8732
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721926-3985
        Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3

        GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut

        aufgeführt sind:

        § 160 Abs. 3, Antrag

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

        nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        § 135 Unwirksamkeit

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn

        der öffentliche Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

        vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

        und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt

        worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt

        werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

        Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

        Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den

        Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate

        nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

        Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

        Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

        Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im

        Amtsblatt der Europäischen Union.

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,

        wenn

        1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die

        Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

        zulässig ist.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3

        GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut

        aufgeführt sind:

        § 160 Abs. 3, Antrag

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

        nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        § 135 Unwirksamkeit

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn

        der öffentliche Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

        vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

        und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt

        worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt

        werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

        Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

        Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den

        Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate

        nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

        Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

        Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

        Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im

        Amtsblatt der Europäischen Union.

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,

        wenn

        1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die

        Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

        Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

        zulässig ist.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-09

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