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Industry specific software package (Германия - Тендер #47068078)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Номер конкурса: 47068078
Дата публикации: 13-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023100920231108 23:59Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01B0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      KKH Kaufmännische Krankenkasse
      Karl-Wiechert-Allee 61
      Hannover
      30625
      Germany
      Telephone: +49 511/2802-5104
      E-mail: thomas.werner@kkh.de
      Fax: +49 511/2802-5199
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.subreport.de/E64765423
      Additional information can be obtained from the abovementioned addressto the abovementioned address
    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Health
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Beschaffung von einer Software für das Krankenhausfallmanagement und die Krankenhausrechnungsprüfung

      2. Main CPV code:
        48100000
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Beschaffung von einer Software für das Krankenhausfallmanagement und die Krankenhausrechnungsprüfung

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
      4. Description of the procurement:

        Beschaffung von einer Software für das Krankenhausfallmanagement und die Krankenhausrechnungsprüfung

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 48
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch

        jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 12 Monaten

        zum jeweiligen Vertragsjahresende kündigt.

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        "Konaktdaten des Bewerbers.

        Bitte verwenden Sie hierfür das Tabellenblatt ""Kontaktdaten""." I

        Das Angebot und die Kommunikation während der Ausschreibung und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Erfüllen Sie diese Anforderung? A

        Die als Anlage beigefügte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und MiLoG ist vom Bewerber mit dem Angebot einzureichen. A

        Die als Anlage beigefügte Firmenverschweigenheitserklärung ist vom Bieter zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen. A

        Die als Anlage beigefügte Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen ist vom Bieter zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen. A

        Die als Anlage beigefügte Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen wird vom Bieter akzeptiert und ist im Zuschlagsfall zu unterschreiben. A

        A = Ausschlusskriterium

        I = Informationskriterium

      2. Economic and financial standing:
        Selection criteria as stated in the procurement documents
      3. Technical and professional ability:
        Selection criteria as stated in the procurement documents
      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-11-08
      Local time: 23:59
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2024-01-19
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-11-09
      Local time: 10:00
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information
    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer beim Bundeskartellamt
        Bonn
        53123
        Germany
        Contact person: 53123
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Es wird darauf hingewiesen, dass §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§134 Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1und2geschlossenwerden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat … §160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 5 / 5 (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Es wird darauf hingewiesen, dass §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§134 Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1und2geschlossenwerden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat … §160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 5 / 5 (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-10-09

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