Road signs (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47068009) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung Номер конкурса: 47068009 Дата публикации: 13-10-2023 Сумма контракта: 33 020 511 (Российский рубль) Цена оригинальная: 559 400 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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550 Lieferung von Verkehrszeichen BBZ West
Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2023-00054Lieferung von Verkehrszeichen
Baubezirk West, Kurmainzer Straße 4b, 65929 Frankfurt am Main
Lieferung von:
ca. 1.500 St VZ Ronden in unterschiedlichen Größen
ca. 1.100 St. Quadrat in unterschiedlichen Größen
ca. 2.000 St. Rechteck in unterschiedlichen Größen
ca. 370 St. Dreieck in unterschiedlichen Größen
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
3-malige Verlängerung um 12 Monate
Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einem Gesamthöchstwert von 183.040,00 Euro brutto für die Grundlaufzeit verlangt werden.
Bei der Optionsverlängerung des Rahmenvertrages um 1 Jahr erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf 366.080,00 Euro brutto.
Bei der Optionsverlängerung des Rahmenvertrages um 2 Jahre erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf 549.120,00 Euro brutto.
Bei der Optionsverlängerung des Rahmenvertrages um 3 Jahre erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf 732.160,00 Euro brutto.
Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig.
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit oder vergleichbar
- Bescheinigung Berufsgenossenschaft ggf.
- Berufshaftpflichtversicherung
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom Bieter
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom NU
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen (Personenschäden: mind. 1,5 Mio. €, Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000 €, je 1-fach maximiert/Jahr) oder alternativ eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
Unternehmensbezogene Eignungskriterien:
- Referenzen.
- Nachweis der Präqualifikation oder ausgefülltes Formblatt FB 124 LD mit Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- FB 235-Angaben im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestens 3 bis max. 4 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Vergleichbar bedeutet: Lieferung von Verkehrszeichen.
Mit Projektbeschreibung, Auftragsumfang /-volumen und Ansprechpartner der jeweiligen AG.
Siehe Vergabeunterlagen
Entfällt
entfällt
Jahr 2028
Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einem Gesamthöchstwert von 183.040,00 Euro brutto für die Grundlaufzeit verlangt werden.
Bei der Optionsverlängerung des Rahmenvertrages um 1 Jahr erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf 366.080,00 Euro brutto.
Bei der Optionsverlängerung des Rahmenvertrages um 2 Jahre erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf 549.120,00 Euro brutto.
Bei der Optionsverlängerung des Rahmenvertrages um 3 Jahre erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf 732.160,00 Euro brutto.
Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).