Concrete work (Германия - Тендер #47067997) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 47067997 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Concrete work
2023/S 198-620805
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Bf Altona - Trogbauwerk - VP 3.1.12
Bf Altona - Trogbauwerk - VP 3.1.12
Hamburg
Baufeldfreimachung; Kampfmittelsondierung u. -räumung; Rückbau- und
Abbrucharbeiten (Leitungen, Schächte, Kabelkanäle, Stützwand Gleis 98, Mastfundamente, Bohrpfähle
(385m³), Stahlbeton Bauteile (500m³), etc.); Erdarbeiten und Hinterfüllungen (Baugruben (7500m³), Verfüllungen
(3800m³), Planum herstellen (2700m²); Verbauten und Baubehelfe (Rampen, Bohrpfahlwände
(9300m²), wasserdichte Baugrubeneinfassung); Wasserhaltung u. -aufbereitung; Trogsohle (Stahlbeton
4400m³, Sauberkeitsschicht 2700m²); Trogwände (Stahlbeton 1200m³, Mastverankerungen OLA);
DSV Körper (12200m³); Betonkabelkanal (312m);
Section V: Award of contract/concession
Bf Altona - Trogbauwerk - VP 3.1.12
Section VI: Complementary information
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Rundestraße 11, 30161 Hannover
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Hamburg
Baufeldfreimachung; Kampfmittelsondierung u. -räumung; Rückbau- und
Abbrucharbeiten (Leitungen, Schächte, Kabelkanäle, Stützwand Gleis 98, Mastfundamente, Bohrpfähle
(385m³), Stahlbeton Bauteile (500m³), etc.); Erdarbeiten und Hinterfüllungen (Baugruben (7500m³), Verfüllungen
(3800m³), Planum herstellen (2700m²); Verbauten und Baubehelfe (Rampen, Bohrpfahlwände
(9300m²), wasserdichte Baugrubeneinfassung); Wasserhaltung u. -aufbereitung; Trogsohle (Stahlbeton
4400m³, Sauberkeitsschicht 2700m²); Trogwände (Stahlbeton 1200m³, Mastverankerungen OLA);
DSV Körper (12200m³); Betonkabelkanal (312m);
VP 3.1.12 - VÄA 011 - Herstellung von Berührungsschutz
Im Zuge der Ausführungsplanung Oberleitung und Ingenieurbau wurde es notwendig einen Berührungsschutz im Bereich derOberleitungsmaste (HA269a, HA270a, HA272a, HA274a, HA275a) herzustellen.Die Planung und Erstellung des Berührungsschutzes wurde im Zuge der Gesamtausführungsplanung des Trogbauwerks erforderlich. EineVergabe einer der Art "kleinen" Leistung an einen anderen AN hätte zu Verzögerungen im Bauablauf geführt und dementsprechend zuweitaus höheren Kosten.