Information systems and servers (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47067455) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeskriminalamt Baden-Württemberg Номер конкурса: 47067455 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Beschaffung von Servern und Lizenzen nebst Support
Referenznummer der Bekanntmachung: LKA BW; OIT-ServerIm Rahmen der Beschaffung werden Server und Lizenzen nebst Support ausgeschrieben. Aufgrund bereits vorhandener Infrastruktur werden produktspezifisch ausschließlich Fujitsu-Produkte angefragt. Die Lieferung anderweitiger Produkte kommt nicht in Betracht, da andernfalls Kompatibilitätsprobleme bestehen. Das Nähere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Stuttgart
Gegenstand der Ausschreibung ist die Aufstockung der Kapazität durch neue Server und Lizenzen nebst Support für das Landeskriminalamt Baden-Württemberg.
.
Der Auftrag umfasst die Lieferung von nachfolgend beschriebenen Komponenten und beschriebenen Leistungen:
.
- 4 x Virtualisierungsserver; FUJITSU PRIMERGY RX2540 M7, einschließlich Fujitsu Support Pack Hardware 5 Jahre Onsite Service 9x5 NBD HDD Retention.
.
- 4 x Firewall Server; FUJITSU PRIMERGY RX2530 M7, einschließlich Fujitsu Support Pack Hardware 5 Jahre Onsite Service 9x5 NBD HDD Retention.
.
- 5 x Server; FUJITSU PRIMERGY RX2530 M7, einschließlich Fujitsu Support Pack Hardware 5 Jahre Onsite Service 9x5 NBD HDD Retention.
.
- 2x Cold-StandBy Festplatten; 2x 240GB SSD, Kompatibel mit Server und Firewalls.
.
- 1x ISM Server Lizenz; Fujitsu Software Infrastruktur Manager (ISM) advanced Server Lizenz V2 für 100 Nodes , Kompatibel mit ISM Essential und Fujitsu PRIMERGY RX2530 M1 bis M7 einschl. Fujitsu Support Pack 5 Jahre technischer Support inkl. Upgrade 9x5 mit 4h Reaktionszeit.
.
Die Einzelheiten des Auftrags können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
.
Die o.g. Produkte bieten erweiterte Möglichkeiten der Serververwaltung per Remoteschnittstelle (iRMC, eLCM). Besagte Dienste werden bei der bereits bestehenden Infrastruktur genutzt. Die zu beschaffenden Server müssen direkt mit eingebunden werden. Produkte die diese Remoteschnittstellen nicht aufweisen sind zu dem bei I530 eingesetzten Monitoring und Automatisierungssystem inkompatibel und können daher nicht angebunden werden.
.
Es gilt zur Lieferung Folgendes: Die vollständige Lieferung hat innerhalb von 14 Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Abfrage beim Wettbewerbsregister vornehmen. Es wird auf § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) verwiesen.
.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche übersetzt beizufügen.
.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1) im Einzelnen erforderlich:
.
1. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden.
.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden.
.
3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
.
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
.
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 8. April 2022 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Hierfür ist das Formular IV "von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 8. April 2022 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022" zu verwenden.
.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V "Erklärung zum Gesamtumsatz" zu verwenden.
.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der jeweiligen Deckungssummen. Hierzu ist das Formular VI "Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
.
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll. Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden.
.
2. Es ist eine Eigenerklärung über mindestens eine Referenz des Bieters einzureichen. Die Referenz muss mindestens:
.
(i) Die Lieferung von Servern und Lizenzen
(ii) mit einem Lieferumfang von 130.000 EUR (netto) betreffen.
(iii) Die Server und Lizenzen müssen in den letzten 3 Jahren seit dem Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung geliefert worden sein.
.
Hierfür ist das Formular VIII "Unternehmens-Referenz betreffend die Lieferung von Servern und Lizenzen mit einem Lieferumfang in vergleichbarer Höhe" zu verwenden.
.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
.
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
.
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe