Toxic waste disposal services except radioactive waste and contaminated soil (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47067437) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: SWE UmweltService GmbH Номер конкурса: 47067437 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Adsorbentien für die Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost und Entsorgung von Reststoffen aus der Abgasreinigung der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost
Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: US006-2023Der zu vergebene Vertrag enthält folgende Leistungen:
- die Anlieferung des Kalkhydrat-HOK-Gemischs mit Suevit zur RABA mittels Silofahrzeug und die Befüllung des Vorratssilos der RABA,
- die Übernahme der Reststoffe aus dem Reststoffsilo der RABA in Silofahrzeuge (ca. 90% der zu entsorgenden Gesamtmenge) bzw. der in Big Bag’s bereitgestellten Reststoffe und Verladung in geeignete Transportfahrzeuge (ca. 10% der zu entsorgenden Gesamtmenge),
- Transport der Reststoffe zur Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage,
- die vollständige, schadlose und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung der Reststoffe,
- die Abwicklung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sowie alle im Zusammenhang mit der Entsorgungsleistung stehenden erforderlichen Nebenleistungen wie z.B. Analysen.
Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost,
Schwerborner Straße 29b, 99087 Erfurt
Die Lieferung des für den Betrieb der Abgasreinigungsanlage benötigten Kalkhydrat-HOK-Gemischs mit Suevit (Adsorbens) sowie die Entsorgung der Reststoffe aus der Abgasreinigung.
- Lieferung von Adsorbentien (Kalkhydrat-HOK-Gemisch mit Suevit) für die Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost, ca. 1.500 Mg,
- Abholung und Entsorgung von Reststoffen aus der Abgasreinigung der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost, ca. 3.000 Mg (es wird davon ausgegangen, dass von dieser Menge ca. 10% in Big-Bags und 90% mittels Silofahrzeug entsorgt werden müssen)
(gemäß Leistungsbeschreibung)
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister in Kopie,
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer in Kopie,
- Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft in Kopie,
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung(Bescheinigung der zuständigen Behörde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben im Original,
- Eigenerklärung des Unterauftragnehmers darüber, dass
1. sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet 2. Erklärung, dass keine schwere
Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis des Bestehens einer Umwelthaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung,
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der Leistungen, die Gegenstand
des Unterauftrags sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des
Rechnungswertes und der Leistungszeit,
- Nachweis einer Qualitätssicherung, z.B. durch Zertifikat nach DIN EN ISO 9000 / 9001,
- Nachweis des Vorliegens einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 30 (3)
Straßenverkehrsordnung(StVO) in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO zur Durchführung von Transporten an
Sonn- und Feiertagen(Sonntagsfahrgenehmigung),
- Bescheinigung über die berufliche Befähigung, insbesondere der verantwortlichen Personen,
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die ausgeschriebene
Transportleistung bzw. Nachweis der Transportgenehmigung nach § 54 KrWG oder gleichwertige Nachweise
des jeweiligen Mitgliedslandes,
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für das Lagern, Behandeln,
Verwerten bzw. Beseitigen von gefährlichen Abfällen (speziell Abfälle der ASN 19 01 07*) für mindestens
zweigetrennte Verwertungs- bzw. Beseitigungswege,
- Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahrens,
- Nachweis der vollständigen Stabilisierung des Abfalls mittels pHstat-Verfahren im Falle der Stabilisierung,
- Benennung der Verwertungswege nach der Stabilisierung sowie der Entsorgungslogistik,
- Für Transportleistungen Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung des Unternehmers: Es sind Silo-
Fahrzeuge mit einer Nutzlast von mind. 20 t und pneumatischer Förderungseinrichtung sowie Bellojet-
Verladerüssel zur Leistungserbringung notwendig,
für Big-Bags ist ein Schubboden-Verladefahrzeug notwendig,
- Korngrößenanalyse des Kalkhydrat-HOK-Gemischs mit Suevit,
- Zertifizierung des Mischers.
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.