Electronic equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47067225) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stuttgarter Straßenbahnen AG Номер конкурса: 47067225 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung und Installation von Bus-Ladeinfrastruktur
Referenznummer der Bekanntmachung: 130-2023-0004Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung und Installation von Bus-Ladeinfrastruktur auf den Betriebshöfen der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) in Stuttgart Gaisburg und in Stuttgart Möhringen, entsprechend den Vorgaben des Lastenheftes (Leistungsbeschreibung).
Betriebshof Gaisburg
Los-Nr.: 1Los 1: Betriebshof Gaisburg
Lieferung und Installation von 37 Ladepunkten zur Depot-Ladung von batterieelektrischen Kraftomnibussen inklusive zugehöriger vor- und nachgelagerten Komponenten gemäß den Spezifikationen der Leistungsbeschreibung. 33 Ladepunkte sind mit invertiertem Pantografen (Top-Down) auszustatten, 4 Ladepunkte sind mit Kabelabrollern (mechanischer Antrieb mit CCS-Ladekabel) auszustatten. Für die Versorung dieser 37 Ladepunkte sind 11 Ladegeräte einzusetzen. Ein Ladegerät versorgt bis zu 4 Ladepunkte.
Option für Los 1: Betriebshof Gaisburg:
Optionales Angebot für einen Wartungs- und Service-Vertrag
-Vollservice-Vertrag
-Teilservice-Vertrag
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz (LGVFG) gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorgehalt einer späteren Förderung durch das Land durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf-vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände- davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen. Weiterhin behälts ich der Auftraggeber vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
Die SSB behält sich für jedes Los vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
Betriebshof Möhringen
Los-Nr.: 2Los 2: Betriebshof Möhringen
Lieferung und Installation von 28 Ladepunkten zur Depot-Ladung von batterieelektrischen Kraftomnibussen inklusive zugehöriger vor- und nachgelagerten Komponenten gemäß den Spezifikationen der Leistungsbeschreibung. Die Ladepunkte sind mit invertierten Panografen (Top-Down) auszustatten. Für die Versorgung dieser 28 Ladepunkte sind 8 Ladegeräte einzusetzen. Ein Ladegerät versorgt bis zu 4 Ladepunkte.
Option für Los 2: Betriebshof Möhringen
Optionales Angebot für einen Wartungs- und Service-Vertrag
-Vollservice-Vertrag
-Teilservice-Vertrag
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz (LGVFG) gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorgehalt einer späteren Förderung durch das Land durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf-vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände- davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen. Weiterhin behälts ich der Auftraggeber vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
Die SSB behält sich für jedes Los vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der AG stellt hierzu die Anlage_1.1_Formblatt Firmenangaben zur Verfügung.
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate.
3)Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und§ 98 c AufenthG. Der Auftraggeber stellt hierzu die Anlage_1.2_Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG). Der Auftraggeber stellt hierzu die Anlage_1.10_LTMG_Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt_2022 zur Verfügung.
4)Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
-Über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
-Keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden. Der Auftraggeber stellt hierzu die Anlage_1.2_Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
5) Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt .Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen: Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein am Verfahren zu beteiligen. Der AG stellt hierzu die Anlage_1.3_Formblatt Bieter- Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
5)Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Spätestens mit der Abgabe des Angebots ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungs-erklärung).Der AG stellt hierzu die Anlage_1.4_ Formblatt Nachunternehmererklärung sowie die Anlage_1.6_ das Formblatt Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen.
6)Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen. Der AG stellt hierzu die Anlage_1.8_e Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben_vom_14.04.2022
7)Nachweis Zertifizierung nach DIN 9001
1)Der Auftragnehmer hat das Vorhandensein einer nach Versicherungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens bei Auftragserteilung nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung nicht älter als drei Monate vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Inhalte des Haftpflichtversicherungsvertrages - bspw. Versicherungssummen, Sublimits (insbesondere Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden), Selbstbehalte - zu nennen. Zusätzlich ist zu bestätigen, dass die Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr erfolgt ist. Die Versicherungssummen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen mindestens je Schadenereignis EUR 10.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden betragen, für Vermögensschäden mindestens EUR 1.000.000.
Eine aktuelle Versicherungsbestätigung ist jährlich vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Anzeige verpflichtet, wenn der Versicherungsschutz in der vereinbarten Höhe oder dem vereinbarten Umfang nicht mehr besteht.
Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Zahlungen können vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig gemacht werden.
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt durch Umfang und Höhe seines Versicherungsschutzes unberührt.
2)Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser).
3)Vorlage von Bescheinigungen, dass:
-Das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate) beigefügt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)Referenzen:
Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die BewGe 4 erfolgreich abgeschlossene (vollständig belieferte) Referenzprojekte (Ladeinfrastruktur Bus), nicht älter als 5 Jahre für Kunden innerhalb der EU oder Schweiz vorlegen. Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
-Auftraggeber (Name, Anschrift)
-Nennung der Ansprechpartner, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse.
-Stückzahl
-Lieferzeitpunkt
-Wesentliche technische Merkmale der Bus-Ladeinfrastruktur
-Welche Fahrzeughersteller, Bustypen werden mit Ihrer Bus-Ladeinfrastruktur versorgt.
Der Auftraggeber stellt hierzu die Anlage_1.7_ das Formblatt technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz (LGVFG) gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorgehalt einer späteren Förderung durch das Land durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf-vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände- davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen. Weiterhin behälts ich der Auftraggeber vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
Die SSB behält sich für jedes Los vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.