Geological, geophysical and other scientific prospecting services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47067074) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: N-ERGIE Aktiengesellschaft Номер конкурса: 47067074 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Airborne Gravitiy Gradiometry Areal Nürnberg & Würzburg
Referenznummer der Bekanntmachung: FTG01Datenerfassung und -verarbeitung einer luftgestützten Schwerkraftgradiometrie in zwei Gebieten: Nürnberg und Würzburg
Los 1: Airborne Gravity Gradiometrie Nürnberg
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Datenerfassung und -verarbeitung mittels einer luftgestützten Schwerkraftgradiometriemessung im Areal Nürnberg.
Los 2: Airborne Gravity Gradiometrie Würzburg
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Datenerfassung und -verarbeitung mittels einer luftgestützten Schwerkraftgradiometriemessung im Areal Würzburg.
1.1 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers, dass der Bewerber zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist. Aufzeigen der Gesellschaftsform inklusive der Verteilung der Eigentumsverhältnisse (Nachweis nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
1.2 Erklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Landesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusichert.
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
1.3 Erklärung, dass der Bieter seiner für Ihn geltenden Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachkommt.
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
1.4 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine entspr. Versicherung mit dem Bieter abzuschließen.
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
1.5 Nachweis Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. einer vergleichbaren Unfallversicherung
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
2.1 Bonitätsauskunft nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung,
z. B. Creditreform (Gewichtung max. 9 %)
hervorragende Bonität = 9 %, sehr gute Bonität = 8 %, gute Bonität = 6 %,
ausreichende Bonität = 4 %, schwache Bonität oder nur Bankauskunft = 2 %,
keine Bonität bzw. Nichtvorliegen oder unplausible Bonitätsauskunft = 0 %;
2.2 Erklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmen des Bewerbers vorliegt oder eine Ablehnung eines solchen Verfahrens vorliegt
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
2.3 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet.
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:3.1 Zwei Referenzen mit der Leistungsanforderung vergleichbare und zur Zufriedenheit des
Auftraggebers ausgeführte Leistungen. Abgeschlossene Aufträge dürfen nicht älter als 3 Jahre ab Auftragsbeginn zur Bekanntmachung dieser Ausschreibung sein.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktinformation, Beschreibung des Leistungsin-halts und -umfangs sowie welche Leistungen im eigenen Betrieb bzw. extern erbracht wur-den/werden, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Auftragssumme, Vertragszeitraum.
(Gewichtung je Referenz 35 % = 70 % gesamt), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschrie-benen Leistung für eine Referenz: 35 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar. Zwischenwertung linear absteigend zum Höchstwert der besten Referenz eines Bewerbers)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Im Falle von Bietergemeinschaften müssen diese gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.