Insurance services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47066963) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Eschweiler Номер конкурса: 47066963 Дата публикации: 13-10-2023 Сумма контракта: 89 286 719 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 512 605 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Inhalt- und Gebäudeversicherung für die Stadt Eschweiler
Referenznummer der Bekanntmachung: 02/602/2023Gebäude- und Inhaltversicherung für die Stadt Eschweiler
Stadt Eschweiler Johannes-Rau-Platz 1 52249 Eschweiler Die Bezirksregierung hat zum 01.06.2016 eine Umweltzone in Eschweiler eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und Steinstraße (im Westen) ist ein LKW-Fahrverbot ab 3,5 to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet (ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette, Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Gebäude- und Inhaltversicherung für die Stadt Eschweiler für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2026.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird.
Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 3 Monate.
Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate.
Dieser Zeitraum ist erforderlich, um ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren zu ermöglichen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:siehe Vergabeunterlagen
Zugelassen sind nur Unternehmen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung (100 %) gewährleisten.
Stadt Eschweiler
Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
3. Etage, Zimmer 336
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter und / oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Bieter und / oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen.
Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen.
Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).