Document creation software package (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47066952) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbaudirektion Bayern Номер конкурса: 47066952 Дата публикации: 13-10-2023 Сумма контракта: 25 189 798 (Российский рубль) Цена оригинальная: 426 740 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
RV Adobe FRL 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: LBD-23-15-145Rahmenvereinbarung über Software-Miete und Supportleistungen
Rahmenvereinbarung über Software-Miete und Supportleistungen
Optional bzw. bei Bedarf werden innerhalb der Vertragslaufzeit zusätzliche Einzelplatzlizenzen inkl. Enterprise Support abgerufen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252932
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252932
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252932
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252932
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252932
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252932
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärungen
nach Formblatt L1240 vorzulegen.
Die Haftungshöchstsummen mit Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 500.000 € für
Personenschäden, 1.500.000 € für Sach- und Vermögensschäden und 250.000,00 € für Bearbeitungsschäden sind durch eine Versicherung abgedeckt, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Der Bieter weist dies auf gesondertes Verlangen durch eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis nach.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252932
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252932
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen. Dazu kann z. B. ein von der Vergabestelle zur Verfügung gestelltes Muster verwendet werden. Ein Wechsel der im L1240 benannten Referenzgeber ist dabei nicht möglich.
Des Weiteren ist eine Erklärung zum "Adobe-Partnerstatus" abzugeben (vgl. hierzu "Hinweise zu L 1240").
Zu III.1.1) bis III.1.3): Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV) akzeptiert.
Eignungsnachweise nach § 46 Abs. 3 VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Eignungsumfanges zugelassen. Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Nachunternehmer Eignungsnachweise gemäß den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen.
Ergänzende Hinweise zu L1240:
Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Die vorgelegten und vergleichbaren Referenzbescheinigungen/eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen und es dürfen keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252932
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252932
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252932
nur Vertreter des Auftraggebers
nur Vertreter des Auftraggebers
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Landesbaudirektion Bayern