Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52832
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311000 Installation von Elektroanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45311000 Installation von Elektroanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/10/2021
Ende: 18/08/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
04/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: telent GmbH
Postanschrift: Gerberstr. 34
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45311000 Installation von Elektroanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45311000 Installation von Elektroanlagen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/10/2021
Ende: 18/08/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: telent GmbH
Postanschrift: Gerberstr. 34
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA 009 - (VA13) Erhöhung Projektierungs- und Abstimmungsaufwand
(MKA 9_22)
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund von zusätzlich notwendigem Projektierungs- und Abstimmungsaufwand bis zur Freistellung der Ausführungsplanungen, hat der AN im ersten Bauabschnitt zusätzliche Planungs-
bzw. Koordinierungsleistungen zu erbringen.
Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV umfänglich mit den Planungs- sowie Koordinationsleistungen im Los VE1507 beauftragt. Der zusätzlich notwendige Projektierungs- und
Abstimmungsaufwand bis zur Freistellung der AP kann dabei von den bisher vereinbarten Vertragsleistung kaum getrennt vergeben werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an
einen weiteren Auftragnehmer, ist aus logistischen, terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll.
VII.2.3)Preiserhöhung