Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47066117) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Ehningen Номер конкурса: 47066117 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 DIN 14530-11 für die Feuerwehr 71139 Ehningen
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 auf einem passenden Fahrgestell mit zuschaltbarem Allradantrieb mit Beladung für die Feuerwehr71139 Ehningen; aufgeteilt in zwei Lose.
Ausschreibung Entsprechend DIN 14530-11, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung.
LOS 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 2 Beladung.
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit zuschaltbarem Allradantrieb sowie feuerwehrtechnischem Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF20 gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Beladung
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF20 gemäß Leistungsbeschreibung
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.