Paper or paperboard registers, account books, binders, forms and other articles of printed stationery (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47066092) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Номер конкурса: 47066092 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Archivkarteiboxen für DIN A4-, DIN A5- und DIN A6-Karteikarten für das Bundesarchiv
Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.29 - 1479/23/VV : 1Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Archivkarteiboxen für DIN A4-, DIN A5- und DIN A6-Karteikarten für das Bundesarchiv
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Archivkarteiboxen für DIN A4-, DIN A5- und DIN A6-Karteikarten an vier Standorte des Bundesarchivs.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum 2023 bis 2025 geschlossen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung 2x um ein Jahr, bis maximal 2027 zu verlängern.
Einen konkreten Lieferplan für die Mindestabnahmemenge sowie ggf. bereits erfolgte Einzelabrufe aus den optionalen Jahresmengen (Datum, KW) wird das das Bundesarchiv unmittelbar nach Auftragserteilung jährlich und für alle Lieferorte mit der Auftragnehmerin abstimmen. Es bleibt vorbehalten Einzelabrufe aus der optionalen zusätzlichen Jahresmenge unterjährig abzurufen. Die Liefermengen je Standort können von der Auftraggeberin einseitig beliebig anders aufgeteilt werden.
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 324.552,5 €
Euro (netto).
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Archivkarteiboxen für DIN A4-, DIN A5- und DIN A6-Karteikarten für das Bundesarchiv
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.